Konradinum in Eugendorf
Konradinum, Ostansicht
Datei:DSC 1987.JPG
Wandbild Fresko
Gedenktafel, die Verbringung der Kinder im Jahr 1938 betreffend. Deren Ermordung im Jahr 1941 wird hier nicht erwähnt.

Das Konradinum ist eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes Salzburg für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung in Eugendorf.

Betriebsgegenstand

Betriebsgegenstand ist der Betrieb eines Tages- und Wohnheimes, d.h. das Bereitstellen und Erbringen von Hilfen zur sozialen Betreuung im Auftrag der Behindertenhilfe in Form von dauernder oder vorübergehender Unterkunft inklusive Verpflegung, Betreuung und Pflege. Insbesondere ist das Konradinum für Kleinkinder mit einer schweren geistigen und mehrfachen Behinderung ab der Geburt bestimmt.

Geschichte

Von der Gründung bis 1938

Seine Gründung geht zurück auf eine Initiative des Pfarrers Konrad Seyde, der im Jahr 1905 dem damaligen Herzogtum Salzburg sein Haus mit Garten sowie Wertpapiere für eine Stiftung zur „Verbesserung der öffentlichen Fürsorge für die Idioten und Kretinen“ schenkte.

Die Schenkung erfolgte unter der Bedingung, dass die Einrichtung den Namen „Conradinum“ trägt und „geistesschwachen, blödsinnigen und Idioten des Landes aller Grade, Unterkunft, Unterhalt, Erziehung, Fortbildung, Pflege und Beschäftigung bietet und sie nach Möglichkeit zu nützlichen und brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranbildet“.

Das Land Salzburg übertrug die Leitung des Heimes den Barmherzigen Schwestern des hl. Vinzenz von Paul. Es wurde am 15. Jänner 1907 eröffnet.

NS-Zeit

Unmittelbar nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland wurde das Konradinum aufgelöst und 1941 zugunsten der NSDAP enteignet. Aufzeichnungen über diese Auflösung, sowie die genaue Anzahl der zuletzt im Konradinum untergebrachten Behinderten sind nicht bekannt.

Rekonstruiert wurde folgendes: zehn Kinder nahm vorübergehend das Caritas-Kinderdorf St. Anton, damals Caritasanstalt Bruck an der Großglocknerstraße auf. 20 Personen wurden von den Schwestern nach Kramsach in Tirol in die Pflegeanstalt im Vinzentinerinnen-Kloster Mariathal übersiedelt. Weitere 13 Personen wurden auf Anweisung des Landrates nach Schernberg verlegt. Somit war das Konradinum menschenleer, konnte enteignet und von NS-Organisationen belegt werden.

Im April 1939 überstellten die Barmherzigen Schwestern fast alle Kinder und Jugendlichen, die von Eugendorf nach St. Anton verlegt worden waren, nach Mariathal. Sie alle wurden gemeinsam mit den anderen Heimbewohnerinnen am 23. Mai 1941 in zwei Autobusse verladen, nach Hartheim transportiert und dort ermordet. Nur wenige Kinder aus dem Konradinum konnten vor der Deportation bewahrt werden. Sie fanden bei Pongauer Familien in der Umgebung von Schwarzach im Pongau Unterschlupf.

Entwicklung ab 1945

1949 wurde das Konradinum entschädigungslos dem Land Salzburg zurückgegeben. Im Jahr 1950 übertrug die Landesregierung die Leitung des Heimes neuerlich der Kongregation der Barmherzige Schwestern des Hl. Vinzenz von Paul. Nach dem Ausscheiden der Kongregation im Jahr 1987 konnte mit diversen Zu- und Umbauten und der Sanierung des Altbestandes die Qualität des Hauses und somit auch die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessert werden. In dieser Zeit erfolgte auch die Umstellung auf Wohngruppen.

Im Jahr 2005 wurde das 100-jährige Jubiläum gefeiert und es erscheint die Festschrift "Konradinum Eugendorf: 100 Jahre: Chronik der Nächstenliebe". [1]

Anfang 2016 machte das Konradinum negative Schlagzeilen, als VetretungsNetz-Bewohnervertretung und Volksanwaltschaft auf Missstände im Heim aufmerksam machten.[2]

Rechtsträger

Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Abteilung 9).

Leiter

Der Leiter des Konradinum seit 2010 ist Andrea Huber.

Als Vorgänger bzw. frühere Leiter des Konradinum fungierten diese Persönlichkeiten:

Adresse

Konrad-Seyde-Straße 12
5301 Eugendorf
Telefon: 0 62 25 - 82 19
Telefax: 0 62 25 - 82 19 - 6
E-Mail: konradinum@salzburg.gv.at

Daten und Zahlen

Der Wirtschaftsplan und Dienstpostenplan des "Konradinum" sind Teil des ordentlichen Landeshaushalts[3] [4] [5]

Wirtschaftsplan LV2015 LV2014 RA2013
Ausgaben 2 228 2 088 2 052
Einnahmen 2 243 2 207 2 086
Differenz +  15 +  119 +  34

Die Ausgaben, im Wesentlichen für Personal, sind durch die Behindertenhilfe kostendeckend gegenfinanziert. Die Behindertenhilfe wird vom Rechtsträger Land als allgemeine Transferleistung an die Zivilgesellschaft aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Bildgalerie

Weblinks

Quellen

  • Homepage des Landes Salzburg
  • Walter Reschreiter, Begleitpublikation zur Ausstellung >>Lebensunwert<<, Ausstellung zur NS-Euthanasie im Land Salzburg, HG Laube, Sozialpsychiatrische Aktivitäten GmbH, Hallein, 2007
  • Mag. Thomas Schmiedbauer nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit

Literatur