Hofmark

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Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten, auch im Erzstift.

Beschreibung

Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.[1]

In Salzburg

1805 gab es im Kurfürstentum Salzburg (zu dem auch der Rupertiwinkel gehörte) folgende Hofmärke:[2]

Quellen

  1. Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Hofmark"
  2. Salzburger Staatskalender 1805, S. 86 bis 88.