Konzentrationslager Ravensbrück
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Das Konzentrationslager Ravensbrück, auch KZ Ravensbrück, war von 1938/1939 bis April 1945 ein deutsches Konzentrationslager im damaligen brandenburgischen Landkreis Templin-Uckermark. Es befand sich rund 100 km nördlich von Berlin, hatte jedoch im gesamten Reichsgebiet Außenstellen, so in Hausham (Oberbayern) und im Benediktinerstift St. Lamprecht, Bezirk Murau (Steiermark).[1] Ravensbrück war das größte Konzentrationslager der SS für weibliche KZ-Häftlinge im Deutschen Reich.
Salzburger Opfer
- Drei Insassen des Zigeunerlagers Maxglan
- Jakob Förtsch (im Außenlager Barth ermordet)
- Notburga Tiefgraber
- Susanne Legerer
- Margarethe Etlinger
- Franz Mittendorfer
- Anna Wegscheider
- Maria Harasek
Opfer der Goldegger Deserteursverfolgung
- Hauptartikel SS-Todesschwadron jagte Deserteure am Böndlsee
Im Zuge der Goldegger Deserteursverfolgung Internierte, die die KZ-Haft überlebt haben
- Theresia Kößner
- Rosina Unterkirchner
- Maria Hölzl
- Elisabeth Hochleitner
- Margarethe Oblasser
- Stefanie Gold
- Theresia Egger
- Maria Pronebner
- Alma Netthöfl
- Anna Scharger
- Margarethe Bammer
Sonstige
Überlebende
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Konzentrationslager Ravensbrück, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
Quellen
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Konzentrationslager Ravensbrück"
- Michael Mooslechner: Wehrmachtsdeserteure auf Salzburger Almen. Die Gruppe um Karl Rupitsch in Goldegg und ihre Zerschlagung am 2. Juli 1944. In Thomas Geldmacher, Magnus Koch, Hannes Metzler, Peter Pirker & Lisa Rettl (Eds.), "Da machen wir nicht mehr mit..." Österreichische Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht (pp. S. 167 - 173). Wien, Mandelbaum Verlag 2010
- diverse Artikel aus dem Salzburgwiki
Einzelnachweis
- ↑ www.gesetze-im-internet.de Verzeichnis der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos gemäß § 42 Abs. 2 BEG als Anlage zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes