Ausländische Herrschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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In  '''„Ausländischen Herrschaften“ (auch „auswärtigen Herrschaften“) des Erzstiftes Salzburg''' war der [[Erzbischof]] Grundherr, aber nicht Landesherr.
In  '''„Ausländischen Herrschaften“''', auch „auswärtigen Herrschaften“,  des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] war der (Fürst)[[Erzbischof]] Grundherr, aber nicht Landesherr.


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Das [[Erzstift Salzburg]], als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]] zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.  
Das Erzstift Salzburg, als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]] zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.  


Nicht zu den „ausländischen Herrschaften“ in diesem Sinne zählten  
Nicht zu den „ausländischen Herrschaften“ in diesem Sinne zählten  
* die zwar heute in [[Tirol|Nordtirol]] liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte [[Zillertal|Kropfsberg]] und [[Itter#Geschichte|Itter/Hopfgarten]],
* die zwar heute in [[Nordtirol]] liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte [[Zillertal|Kropfsberg]] und [[Itter#Geschichte|Itter/Hopfgarten]],
* die Exklave [[Mühldorf am Inn]],
* die Exklave [[Mühldorf am Inn]],
* [[Matrei]] und [[Lengberg]] (beide heute zu [[Osttirol]] gehörend),
* [[Matrei]] und [[Lengberg]] (beide heute zu [[Osttirol]] gehörend),
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==Entwicklung==
==Entwicklung==
Im Verlauf v.a. des späten [[Mittelalter]]s hatten die Salzburger Erzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.  
Im Verlauf v. a. des späten [[Mittelalter]]s hatten die Salzburger Erzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.  


Dies waren  
Dies waren  
* in [[Niederösterreich]] (in der Wachau) die Orte [[Arnsdorf in der Wachau|Arnsdorf]], Wölbling und Traismauer,
* in [[Niederösterreich]] (in der Wachau) die Orte [[Arnsdorf in der Wachau|Arnsdorf]], Wölbling und Traismauer,
* in der [[Steiermark]] [[Haus im Ennstal]], [[Gröbming]], Baierdorf, Neumarkt, [[Deutschlandsberg]], Straßgang, [[Leibnitz]], Arnfels, [[Pettau]] und [[Rann (Brežice)|Rann]] an der Save,
* in der [[Steiermark]] [[Haus im Ennstal]], [[Gröbming]], Baierdorf, Neumarkt, [[Deutschlandsberg]], Straßgang, [[Leibnitz]], Arnfels, [[Pettau]] und [[Rann (Brežice)|Rann]] an der Save,
* in Unter[[Kärnten|kärnten]] [[Friesach]], [[Althofen]], [[Hüttenberg]], Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal, [[Lavant|St. Andrä im Lavanttal]], Stein, Löschental und Lavamünd,
* in Unter[[Kärnten|kärnten]] [[Friesach]], [[Althofen]], [[Hüttenberg]], Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal, [[St. Andrä im Lavanttal]], Stein, Löschental und Lavamünd,
*in Oberkärnten Stall, [[Sachsenburg]], [[Feldsberg]] und [[Gmünd]],
*in Oberkärnten Stall, [[Sachsenburg]], [[Feldsberg]] und [[Gmünd]],
* in [[Osttirol]] [[Matrei|Windisch-Matrei]] und [[Lengberg]].
* in Osttirol Windisch-Matrei]] und Lengberg.


Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die [[Habsburger]] verloren, so etwa – als Folge des „[[Ungarischer Krieg|Ungarischen Krieges]]“ ([[1479]] – [[1490]]) [[Pettau]].
Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die [[Habsburger]] verloren, so etwa – als Folge des „[[Ungarischer Krieg|Ungarischen Krieges]]“ ([[1479]]–[[1490]]) [[Pettau]].


Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von [[Küstenland|Görz]] (im Raum Osttirol/[[Kärnten]]), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von [[Steiermark]] und [[Kärnten]] – führten.
Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von [[Küstenland|Görz]] (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten – führten.


Der wachsenden Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr [[1535]] stimmte der Salzburger Erzbischof [[Matthäus Lang]] einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.
Der wachsenden Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr [[1535]] stimmte der Salzburge Fürsterzbischof [[Matthäus Lang]] einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.


Nach der Säkularisierung des Erzbistums ([[1803]]) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das [[Österreich|Kaisertum Österreich]] ([[1806]]) wurden die Salzburger ausländischen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften ''Landsberg und Thurn'' sowie ''Harrachegg'' (ehem. Pflegamt und Berggericht [[Sausal]]) wurden 1811 bzw. 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von [[Liechtenstein]] veräußerte.
Nach der Säkularisierung des Erzbistums (1803) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das [[Österreich|Kaisertum Österreich]] ([[1806]]) wurden die Salzburger ausländischen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften ''Landsberg und Thurn'' sowie ''Harrachegg'' (ehem. Pflegamt und Berggericht [[Sausal]]) wurden 1811 und 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von [[Liechtenstein]] veräußerte.


==Verwaltung==
==Verwaltung==
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===Die hochfürstliche ausländische Deputation ===
===Die hochfürstliche ausländische Deputation ===
[[Fürsterzbischof]] [[Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach]] rief im Jahr [[1757]] die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.
Fürsterzbischof [[Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach]] rief im Jahr [[1757]] die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.


Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]] oder der [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Oberstkämmerer]].
Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]] oder der [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Oberstkämmerer]].
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* Wolf Andree [[Lasser zu Zollheim|Lasser von Zollheim]], geheimer Rat.
* Wolf Andree [[Lasser zu Zollheim|Lasser von Zollheim]], geheimer Rat.


Später hatte bis 1791 der [[Oberstkämmerer]] [[Nikolaus Sebastian Reichsgraf von und zu Lodron|Niklas Graf Lodron]] den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von [[Lamberg]] und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von [[Wurmbrand-Stuppach|Wurmbrand und Stuppach]].
Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer [[Nikolaus Sebastian Reichsgraf von und zu Lodron|Niklas Graf Lodron]] den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von [[Lamberg]] und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von [[Wurmbrand-Stuppach|Wurmbrand und Stuppach]].


Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) [[Pfleger]] zu Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).
Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger von Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).


===Das Vizedomamt Friesach===
===Das Vizedomamt Friesach===
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==Quellen==
==Quellen==
[[Benutzer:Karl Irresberger|Eigenartikel Karl Irresberger]], teils beruhend auf
* [[Benutzer:Karl Irresberger|Eigenartikel Karl Irresberger]], teils beruhend auf
* Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Landes_Salzburg#Salzburg_als_geistliches_F.C3.BCrstentum_im_r.C3.B6misch-deutschen_Reich ''„Geschichte des Landes Salzburg“'']
* Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Landes_Salzburg#Salzburg_als_geistliches_F.C3.BCrstentum_im_r.C3.B6misch-deutschen_Reich ''„Geschichte des Landes Salzburg“'']
* [[Friederike Zaisberger]], ''Geschichte Salzburgs'' (Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998), [http://books.google.at/books?id=Lw8FDYvSWhEC&pg=PA11&lpg=PA11 S. 11]  
* [[Friederike Zaisberger]]: ''Geschichte Salzburgs'' (Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998), [http://books.google.at/books?id=Lw8FDYvSWhEC&pg=PA11&lpg=PA11 S. 11]  
* [[Lorenz Hübner]]: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, [http://books.google.at/books?id=J4JHAAAAYAAJ&pg=PA253&lpg=PA253 ''Zweyter Band (Statistik)'' (F. X. Oberer, Salzburg 1793), S. 253 f.]
* [[Lorenz Hübner]]: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, [http://books.google.at/books?id=J4JHAAAAYAAJ&pg=PA253&lpg=PA253 ''Zweyter Band (Statistik)'' (F. X. Oberer, Salzburg 1793), S. 253 f.]
* [[Salzburger Staatskalender]], zB [http://books.google.at/books?id=124AAAAAcAAJ&pg=PA60&lpg=PA60 1795, S. 60–62.]
* [[Salzburger Staatskalender]], zB [http://books.google.at/books?id=124AAAAAcAAJ&pg=PA60&lpg=PA60 1795, S. 60–62.]
* Franz Otto Roth, ''Die hochfürstlich salzburgischen „Deputations-Protocolle in ausländischen Herrschaftssachen“ (1757/1758 bis einschließlich 1802)'', in: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs, [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11125247_146242/71842bd3/181%20bis%20192%20aus%20Mitteilungen%2019-20-Die%20hochf%C3%BCrstlich%20salzburgischen%20Deputations-Protocolle.pdf Folge 19-20 (1969) S. 181-192.]
* Franz Otto Roth: ''Die hochfürstlich salzburgischen „Deputations-Protocolle in ausländischen Herrschaftssachen“ (1757/1758 bis einschließlich 1802)'', in: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs, [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11125247_146242/71842bd3/181%20bis%20192%20aus%20Mitteilungen%2019-20-Die%20hochf%C3%BCrstlich%20salzburgischen%20Deputations-Protocolle.pdf Folge 19-20 (1969) S. 181-192.]


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte (Erzstift)]]
[[Kategorie:Geschichte (Erzbistum)]]

Version vom 7. Juli 2018, 12:53 Uhr

In „Ausländischen Herrschaften“, auch „auswärtigen Herrschaften“, des Erzstiftes Salzburg war der (Fürst)Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.

Allgemeines

Das Erzstift Salzburg, als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.

Nicht zu den „ausländischen Herrschaften“ in diesem Sinne zählten

die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Entwicklung

Im Verlauf v. a. des späten Mittelalters hatten die Salzburger Erzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.

Dies waren

Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des „Ungarischen Krieges“ (1479–1490) Pettau.

Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten – führten.

Der wachsenden Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburge Fürsterzbischof Matthäus Lang einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.

Nach der Säkularisierung des Erzbistums (1803) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das Kaisertum Österreich (1806) wurden die Salzburger ausländischen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften Landsberg und Thurn sowie Harrachegg (ehem. Pflegamt und Berggericht Sausal) wurden 1811 und 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von Liechtenstein veräußerte.

Verwaltung

Die für die ausländischen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die hochfürstliche ausländische Deputation.

Die hochfürstliche ausländische Deputation

Fürsterzbischof Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach rief im Jahr 1757 die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.

Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der Hofkanzler oder der Oberstkämmerer. Z. B. waren im Jahr 1765 Mitglieder:

Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer Niklas Graf Lodron den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von Lamberg und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von Wurmbrand und Stuppach.

Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger von Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).

Das Vizedomamt Friesach

Dem Vizedomamt von Friesach, geleitet vom jeweiligen Vizedom, das seinerseits der Deputation unterstand, unterstanden die in Kärnten gelegenen Herrschaften.

Quellen