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Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine, so auch von [[Walli Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]]. | Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine, so auch von [[Walli Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]]. | ||
Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, Sonnwend-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''. | Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenswende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''. | ||
Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass Land diese Feuer ''tolerieren'' werde. | Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass Land diese Feuer ''tolerieren'' werde. | ||
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Als Brauchtumsfeuer gelten laut [[Landesgesetzblatt]] 2011: | Als Brauchtumsfeuer gelten laut [[Landesgesetzblatt]] 2011: | ||
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | ||
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[ | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | ||
* die am Abend des [[24. Juni]] und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten [[Johannisfeuer]] | * die am Abend des [[24. Juni]] und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten [[Johannisfeuer]] | ||
* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[ | * die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]] | ||
Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden | Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden | ||