Landesfischermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[1945]]–1954: Hauptmann Reichl, zunächst kommissarischer Leiter
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* [[1945]]–1949: [[Ernst Reichl (Hauptmann)|Ernst Reichl]], zunächst kommissarischer Leiter
* [[1954]]–1968: [[Simon Krieg]]
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* [[1949]]?–1968: [[Simon Krieg]]
 
* [[1968]]–1981: Dir. [[Eduard Bayrhammer]]
 
* [[1968]]–1981: Dir. [[Eduard Bayrhammer]]
 
* [[1981]]–[[1994]]: [[Johann Lerchner (Landesfischermeister)|Hans Lerchner]]
 
* [[1981]]–[[1994]]: [[Johann Lerchner (Landesfischermeister)|Hans Lerchner]]

Aktuelle Version vom 26. Dezember 2025, 17:56 Uhr

Landesfischermeister ist die Spitzenfunktion des Landesfischereiverbandes Salzburg.

Allgemeines

Der Landesfischermeister wird vom Landesfischertag – dem "Parlament" des Verbandes – für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Er hat einen Stellvertreter (den Landesfischermeister-Stellvertreter), für den dasselbe gilt.

Dem Landesfischermeister obliegen nach dem Fischereigesetz zahlreiche Aufgaben, darunter

  • die Vertretung des Landesfischereiverbandes nach außen, und zwar die Unterfertigung von Schriftstücken, durch die der Landesfischereiverband verpflichtet werden soll, nur zusammen mit einem weiteren Mitglied des Landesfischereirates;
  • die Führung des Vorsitzes im Landesfischertag und im Landesfischereirat;
  • die Vollziehung der Beschlüsse des Landesfischertages und des Landesfischereirates;
  • die Vorschreibung der Fischereiumlage.

Geschichte

Die Funktionsbezeichnung "Landesfischermeister" wurde durch das Salzburger Fischereigesetz 2002[1] geschaffen. Vorher lautete die Funktionsbezeichnung "Obmann des Landesfischereiverbandes Salzburg".[2]

Landesobmänner

Landesfischermeister

Weblink

Quellen

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl. Nr. 81/2002
  2. Salzburger Fischereigesetz 1969, LGBl. Nr. 15/1970