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Am Freitag, den [[30. Juni]] [[2023]], erfolgte der Spatenstich zum Bau des Kraftwerks. Für die Errichtung gibt es mehr als 250 Auflagen, die eingehalten und kontrolliert werden. Am [[4. Juni]] [[2024]]  wurde der Baufortschritt mit einer kleinen Halbzeitfeier begangen. Projektbetreiber VERBUND und Salzburg AG luden dazu die [[Bürgermeister]] der Anwohnergemeinden und Anrainer ein, um die reibungslose Umsetzung des Projekts zu feiern.<ref>[https://presse.salzburg-ag.at/news-halbzeitfeier-beim-kraftwerk-stegenwald-?id=200704&menueid=30119&l=deutsch presse.salzburg-ag.at], 5. Juni 2024</ref>
 
Am Freitag, den [[30. Juni]] [[2023]], erfolgte der Spatenstich zum Bau des Kraftwerks. Für die Errichtung gibt es mehr als 250 Auflagen, die eingehalten und kontrolliert werden. Am [[4. Juni]] [[2024]]  wurde der Baufortschritt mit einer kleinen Halbzeitfeier begangen. Projektbetreiber VERBUND und Salzburg AG luden dazu die [[Bürgermeister]] der Anwohnergemeinden und Anrainer ein, um die reibungslose Umsetzung des Projekts zu feiern.<ref>[https://presse.salzburg-ag.at/news-halbzeitfeier-beim-kraftwerk-stegenwald-?id=200704&menueid=30119&l=deutsch presse.salzburg-ag.at], 5. Juni 2024</ref>
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=== Sommer 2024: Kraftwerksbau in Stegenwald zum Teil gestoppt: Gericht hebt Bewilligung auf ===
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=== Sommer 2024: Kraftwerksbau zunächst zum Teil gestoppt, dann wurde wieder weitergearbeitet ===
 
Der Kraftwerksbau an der Salzach bei Stegenwald (Werfen) wurde Ende August [[2024]] vorerst in Teilen gestoppt. Die Landesumweltanwaltschaft hatte mit einem Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof Erfolg. In einer Mitteilung der Salzburg AG hieß es am Freitagnachmittag, den [[30. August]]: "Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben."
 
Der Kraftwerksbau an der Salzach bei Stegenwald (Werfen) wurde Ende August [[2024]] vorerst in Teilen gestoppt. Die Landesumweltanwaltschaft hatte mit einem Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof Erfolg. In einer Mitteilung der Salzburg AG hieß es am Freitagnachmittag, den [[30. August]]: "Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Salzburg aufgrund der ao. Revision der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben."
    
Die Projektpartner Verbund und Salzburg AG prüfen derzeit die Auswirkungen dieses Entscheids und werden in den kommenden Tagen die weitere Vorgangsweise festlegen. Ziel ist es, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten. Bis dahin werden auf der Baustelle Maßnahmen, die eine naturschutzrechtliche Bewilligung brauchen, eingestellt. Das sind laut Salzburg-AG-Sprecher Michael Frostel etwa "ökologische Maßnahmen an den Flussufern. Technische Maßnahmen, wie der Bau des Turbinengebäudes, sind nicht betroffen und gehen weiter." Die bisherigen Arbeiten wurden auf Basis einer aufrechten naturschutzrechtlichen Bewilligung durchgeführt.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/wirtschaft/kraftwerksbau-stegenwald-gericht-bewilligung-164256538 www.sn.at], 30. August 2024</ref>
 
Die Projektpartner Verbund und Salzburg AG prüfen derzeit die Auswirkungen dieses Entscheids und werden in den kommenden Tagen die weitere Vorgangsweise festlegen. Ziel ist es, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten. Bis dahin werden auf der Baustelle Maßnahmen, die eine naturschutzrechtliche Bewilligung brauchen, eingestellt. Das sind laut Salzburg-AG-Sprecher Michael Frostel etwa "ökologische Maßnahmen an den Flussufern. Technische Maßnahmen, wie der Bau des Turbinengebäudes, sind nicht betroffen und gehen weiter." Die bisherigen Arbeiten wurden auf Basis einer aufrechten naturschutzrechtlichen Bewilligung durchgeführt.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/wirtschaft/kraftwerksbau-stegenwald-gericht-bewilligung-164256538 www.sn.at], 30. August 2024</ref>
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Die Projektbetreiber Verbund und Salzburg AG beantragten die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung, das [[Landesverwaltungsgericht Salzburg]] stimmte diesem Antrag am Mittwoch, den [[2. Oktober]] 2024, zu, teilten die Betreiber am Donnerstag mit. Somit könne weitergearbeitet werden.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/kraftwerk-stegenwald-gericht-baustopp-166088416 www.sn.at], 3. Oktober 2024</ref>
    
== Daten und Fakten ==
 
== Daten und Fakten ==