Salzachtal Straße
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Name der Straße | |
Ziffer: | B 159 |
Länge: | 48,695 km |
Startpunkt: | Salzburg Süd, Alpenstraße |
Endpunkt: | Bischofshofen |
Die Salzachtal Straße (B 159) ist eine im Gebiet des Landes Salzburg verlaufende Bundesstraße.
Verlauf
Die Salzachtal Straße verläuft über eine Länge (einschließlich Rampen) von 48,695 km von der B 150, der Salzburger Straße, in Anif über Hallein, Kuchl, Golling an der Salzach, Werfen nach Bischofshofen bis zur B 164 Hochkönig Straße und der Pinzgauer Straße (B 311).

Ursprünglich führte die Bundesstraße weiter das Salzachtal aufwärts bis zum Pass Thurn (vgl. den Artikel Salzachtal Bundesstraße).
Nutzung
Im Fall einer Sperre des Abschnitt zwischen dem Pass Lueg und Stegenwald kommt der Salzachtal Straße in diesem Bereich eine besondere Bedeutung. Mehr dazu siehe Verkehr über den Pass Lueg.
Kreuzungen
Im Verlauf im Gemeindebereich von Kuchl ist ein direkter Anschluss an die Tauernautobahn vorhanden, ebenso in Werfen im Ortsteil Sulzau sowie in Pfarrwerfen. Eine weitere markante Einmündung ist die Einmündung der Zubringerstraße zum Knoten Pongau im Bereich von Bischofshofen-Süd.
Lokale Namen
Auf lokaler Ebene kann eine Bundes- oder Landesstraße (zusätzlich) andere, von den Gemeinden vergebene Namen haben, mit denen die Adressen gebildet werden; z. B. sind dies für die B 159 Salzachtal Straße in Hallein die Salzburgerstraße, die Mauttorpromenade und (!) die Salzachtalstraße).
Verkehr
2023: 77-jähriger Autofahrer gab auf regennasser Straße Vollgas - 190 km/h
Die Beamten waren am Nationalfeiertag, dem 26. Oktober 2023, auf der Landesstraße zwischen Golling und Werfen im Dienst, um Geschwindigkeitskontrollen mit ihrem Zivilfahrzeug durchzuführen. Dabei konnte ein 77-jähriger Pongauer bei regennasser Fahrbahn zwischen Stegenwald und Tenneck in einer 70 km/h-Beschränkung mit 156 km/h gemessen werden. Im darauffolgenden Freiland war der Senior mit seinem Auto mit einer Geschwindigkeit von 190 km/h bei erlaubten 100 km/h unterwegs, ehe er gestoppt werden konnte. Dem Mann wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen und er wird bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht.[1]
Quellen
- Salzburger Landesgesetz vom 24. April 2002, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, LGBl Nr 61/2002 idgF