Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg fand der Beschwerdeführer kein Gehör. Im Juni 2011 hat der Sprecher des VfGH, Neuwirth, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Wortlaut auf der Ortstafel rechtlich nicht gedeckt sein könnte, was im Erkenntnisfall dazu führen würde, dass die Ortstafelaufschrift geändert werden müsse. | Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg fand der Beschwerdeführer kein Gehör. Im Juni 2011 hat der Sprecher des VfGH, Neuwirth, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Wortlaut auf der Ortstafel rechtlich nicht gedeckt sein könnte, was im Erkenntnisfall dazu führen würde, dass die Ortstafelaufschrift geändert werden müsse. |