Höhlen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Eisriesenwelt]], Tennengebirge, Hochkogel
 
* [[Eisriesenwelt]], Tennengebirge, Hochkogel
* Entrische Kirche und Heidnische Kirche, Haseck-Westfuß-Klammsteigen
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* [[Entrische Kirche]], Haseck-Westfuß-Klammsteigen bei [[Dorfgastein]]
 
* Frauenofen im Tennengebirge   
 
* Frauenofen im Tennengebirge   
 
* Gfatterhofhöhle, Rigausberg
 
* Gfatterhofhöhle, Rigausberg

Version vom 8. April 2011, 12:23 Uhr

Das Bundesland Salzburg mit seinen unmittelbaren Grenzgebieten zu Oberösterreich, Tirol und Bayern weist aufgrund seiner geologischen Gegebenheiten (z. B. durch die Nördlichen Kalkalpen weist eine überaus hohe Höhlendichte auf. Derzeit sind 3.314 Höhlen mit einer Gesamtlänge von 667,8 km und Höhenunterschieden von bis zu 1,632 km bekannt.

Höhlenschutz

Die Gesetzliche Grundlagen des Salzburger Höhlenschutzes bildet das Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985. Ziel des Höhlenschutzes ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse.

Besonders geschützte Höhlen

Aus bestimmten Gründen stehen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile unter Schutz und es ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.

Besonders geschützte Höhlen

Quelle