Die Schützen gingen in die nächste Instanz und verloren. Im März 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Wien weitgehend das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt. Die Struberschützen müssen das offene Honorar von 16.380 Euro plus Zinsen sowie die Verfahrenskosten von rund 2.900 Euro bezahlen. Als nicht gerechtfertigt sah das Gericht aber Horaks Forderungen von rund 12.000 Euro für eine Festbroschüre und für die Umsatzsteuer für Darstellerkosten an. | Die Schützen gingen in die nächste Instanz und verloren. Im März 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Wien weitgehend das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt. Die Struberschützen müssen das offene Honorar von 16.380 Euro plus Zinsen sowie die Verfahrenskosten von rund 2.900 Euro bezahlen. Als nicht gerechtfertigt sah das Gericht aber Horaks Forderungen von rund 12.000 Euro für eine Festbroschüre und für die Umsatzsteuer für Darstellerkosten an. |