Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein ''' | Ein '''Brauchfeuer'''<ref>siehe [[Diskussion:Brauchfeuer]]</ref> ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in einer sich aktualisierenden Fassung, rechtlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref> | ||
== Aufregung 2010 == | == Aufregung 2010 == | ||
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung | Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchvereine, so auch von [[Waltraud Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]]. | ||
Im Dezember desselben | Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenwende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''. | ||
Detail | Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde. | ||
== | ==Verordnung== | ||
In der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'' werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen: | |||
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | ||
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | ||
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* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]] | * die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]] | ||
Brauchtumsfeuer dürfen an dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden. | |||
== Bilder == | == Bilder == | ||
{{Bildkat|Sonnwendfeuer|Sonnwendfeuer}} | {{Bildkat|Sonnwendfeuer|Sonnwendfeuer}} | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/LrSbg/20000729/Brauchtumsfeuer-Verordnung%2c%20Fassung%20vom%2030.03.2020.pdf Gesamte Rechtsvorschrift für Brauchtumsfeuer-Verordnung, Fassung (aktualisierend)] | |||
* [https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/verbrennenimfreien.aspx Verbrennen im Freien kann gefährlich sein] | |||
*{{Quelle SN|17. Dezember 2010}} | *{{Quelle SN|17. Dezember 2010}} | ||
*{{Quelle PiN|7. April 2011}} | *{{Quelle PiN|7. April 2011}} | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references/> | <references/> | ||