Pfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Pfleger''' war als Leiter eines [[Pflegegericht]]s Beamter des [[Salzburger Erzbischöfe|Erzbischofs]]. Er hatte die Aufgabe Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.  
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Der '''Pfleger''' war als Leiter eines [[Pflegegericht]]s Beamter des [[Erzbischof]]s. Er hatte die Aufgabe, Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
  
 
==Geschichte==
 
==Geschichte==
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Er ging aus dem erzbischöflichen Dienstmann hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen aus dem Kreis des Adels und dessen Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleinere Wehrbauten, und die Errichtung eigener Burgen war ihnen grundsätzlich untersagt. Dennoch gab es einzelne Ausnahmegenehmigungen an besonders vertrauenswürdige Ministerialen, wie etwa bei der [[Burgruine Guetrat|Burg Guetrat]] oder der [[Burgruine Wartenfels|Burg Wartenfels]].
  
Er ging aus dem erzbischöflichen ''Dienstmann'' hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen von Adeligen und deren Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleine Wehrbauten und die Errichtung von Burgen war ihnen untersagt. Aber es gab auch Ausnahmegenehmigungen an einzelne [[Ministerialen]] wie zum Beispiel bei der [[Ruine Guetrat]] oder [[Ansitz Wartenfels|Ruine Wartenfels]].
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Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war gegen Ende des [[14. Jahrhundert]] im Wesentlichen abgeschlossen. Für sämtliche von den Erzbischöfen erworbenen Burgen – sei es durch Kauf, Erbschaft oder gewaltsame Aneignung – galt ein zentraler Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern blieben dauerhaft im unmittelbaren Besitz des [[Erzstift]]s. Die Verwaltung lag zunächst bei Burggrafen, die man später Pfleger nannte. Dieses System sicherte einerseits den dauerhaften Erhalt der Burgen und band andererseits den Landadel durch das besondere Dienstverhältnis des Pflegers eng an den Erzbischof.
  
Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war.  
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Im Spät[[mittelalter]] entwickelte sich die Stellung des erzbischöflichen Pflegers zu einem der angesehensten Ämter im Erzstift Salzburg. Angehörige der ältesten und einflussreichsten Familien stellten die Burggrafen und Pfleger und fungierten damit als landesfürstliche Beamte. Das Pflegeramt war ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem frühmodernen Beamtenstaat. Die Rechte und Pflichten der Pfleger waren in den sogenannten "Pflegschaftsreversen" festgelegt, die sie bei ihrer Amtseinsetzung erhielten. Diese Urkunden, die bereits im [[13. Jahrhundert]] bezeugt sind, entsprachen inhaltlich dem Salzburger Dienstrecht und regelten detailliert die Verwaltungs-, Gerichts- und Militärpflichten der Pfleger.
  
Im Spätmittelalter war der die Stellung als erzbischöflicher Pfleger ''der'' Beruf schlechthin. Angehörige der ältesten und angesehensten Familien waren Burggrafen oder Pfleger  und somit landesfürstliche Beamte. Es war eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen ''modernen Beamtenstaat''. Die Rechte und Pflichten waren in den ''Pflegschaftsreversen'' festgeschrieben. Diese erhielten die Beamten bei ihrer Amtseinsetzung. Inhaltlich entsprachen diese Urkunden, die bereits im [[13. Jahrhundert]] bezeugt sind, dem [[Salzburger Dienstrecht]].
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Mit der zunehmenden Territorialisierung des Erzstifts übernahmen die Pfleger nicht nur die Aufsicht über die Burg und das zugehörige Amt, sondern auch zentrale Aufgaben der Landesverwaltung: die Einhebung von Abgaben, die niedere Gerichtsbarkeit, die Organisation des Aufgebotes zur Landesverteidigung sowie die Aufsicht über Märkte, Wege und Mauten. Damit bildeten sie das Rückgrat der erzbischöflichen Herrschaftsausübung im Land Salzburg.
  
 
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
 
Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem:
 
Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem:
 
* Einhebung von Maut oder Zöllen
 
* Einhebung von Maut oder Zöllen
* Einsetzung eines Marktrichters
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* Einsetzung eines [[Marktrichter]]s
 
* Einhebung von Abgaben
 
* Einhebung von Abgaben
 
* Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes
 
* Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes
  
==Quellen==
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== Pfleger (Auswahl) ==
* ''900 Jahre Festung Hohensalzburg'', Landesfest 4. bis 12. Juni 1977, Schriftenreihe des [[Landespressebüro]] Salzburg, 1977
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* Liste der [[Pfleger des Pfleggerichts Laufen]]
* Salzburg Wiki Beitrag [[Hintersee (Gemeinde)]]
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* Liste der [[Pfleger des Pfleggerichts Mattsee]]
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* [[Anton Sauter (Pfleger)|Anton Sauter]], [[Pfleger des Pfleggerichts Werfen]]
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==Quellen und Literatur==
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* [[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]; [[Hans Spatzenegger|Spatzenegger, Hans]] (Hg.): "Geschichte Salzburgs", drei Bände mit detaillierten Abschnitten zu Pflegämtern, Landesverwaltung, Burghut und landesfürstlichen Amtsträgern
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* [[Gerhard Ammerer|Ammerer, Gerhard]]: "Die Verwaltung des Erzstifts Salzburg" mit Darstellung der Ämterstruktur, inkl. Pfleger, Burggrafen, Pfleggerichte.
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* Ammerer, Gerhard; Bruckmüller, Ernst (Hg.): "Österreichische Verwaltungsgeschichte. Überblick über Pflegämter im frühneuzeitlichen Österreich."
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* Hoffmann, Alfred: "Die Pflegämter des Erzstifts Salzburg
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{{Quelle 900 Jahre Festung Hohensalzburg}}
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* [[SALZBURGWIKI]]-Artikel [[Hintersee (Ort)]]
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* Lexikon des Mittelalters – Stichwort Pfleger, Vogt, Burggraf
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[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2026, 14:38 Uhr

Der Pfleger war als Leiter eines Pflegegerichts Beamter des Erzbischofs. Er hatte die Aufgabe, Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Geschichte

Er ging aus dem erzbischöflichen Dienstmann hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen aus dem Kreis des Adels und dessen Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleinere Wehrbauten, und die Errichtung eigener Burgen war ihnen grundsätzlich untersagt. Dennoch gab es einzelne Ausnahmegenehmigungen an besonders vertrauenswürdige Ministerialen, wie etwa bei der Burg Guetrat oder der Burg Wartenfels.

Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war gegen Ende des 14. Jahrhundert im Wesentlichen abgeschlossen. Für sämtliche von den Erzbischöfen erworbenen Burgen – sei es durch Kauf, Erbschaft oder gewaltsame Aneignung – galt ein zentraler Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern blieben dauerhaft im unmittelbaren Besitz des Erzstifts. Die Verwaltung lag zunächst bei Burggrafen, die man später Pfleger nannte. Dieses System sicherte einerseits den dauerhaften Erhalt der Burgen und band andererseits den Landadel durch das besondere Dienstverhältnis des Pflegers eng an den Erzbischof.

Im Spätmittelalter entwickelte sich die Stellung des erzbischöflichen Pflegers zu einem der angesehensten Ämter im Erzstift Salzburg. Angehörige der ältesten und einflussreichsten Familien stellten die Burggrafen und Pfleger und fungierten damit als landesfürstliche Beamte. Das Pflegeramt war ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem frühmodernen Beamtenstaat. Die Rechte und Pflichten der Pfleger waren in den sogenannten "Pflegschaftsreversen" festgelegt, die sie bei ihrer Amtseinsetzung erhielten. Diese Urkunden, die bereits im 13. Jahrhundert bezeugt sind, entsprachen inhaltlich dem Salzburger Dienstrecht und regelten detailliert die Verwaltungs-, Gerichts- und Militärpflichten der Pfleger.

Mit der zunehmenden Territorialisierung des Erzstifts übernahmen die Pfleger nicht nur die Aufsicht über die Burg und das zugehörige Amt, sondern auch zentrale Aufgaben der Landesverwaltung: die Einhebung von Abgaben, die niedere Gerichtsbarkeit, die Organisation des Aufgebotes zur Landesverteidigung sowie die Aufsicht über Märkte, Wege und Mauten. Damit bildeten sie das Rückgrat der erzbischöflichen Herrschaftsausübung im Land Salzburg.

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem:

  • Einhebung von Maut oder Zöllen
  • Einsetzung eines Marktrichters
  • Einhebung von Abgaben
  • Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes

Pfleger (Auswahl)

Quellen und Literatur