Höhlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesetzliche Grundlagen des Salzburger Höhlenschutzes bildet das ''Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985''. Ziel des Höhlenschutzes ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse. Mit der Erforschung der Höhlen ist seitens des Landes der [[Salzburger Höhlenverein]] beauftragt.
Die Gesetzliche Grundlagen des Salzburger Höhlenschutzes bildet das ''Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985''. Ziel des Höhlenschutzes ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse.
 
  
 
==Besonders geschützte Höhlen==
 
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Aus bestimmten Gründen stehen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile unter Schutz und es ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.
 
Aus bestimmten Gründen stehen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile unter Schutz und es ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.
  
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==Daten und Fakten==
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=====Längste Höhlen Salzburgs=====
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* Monsterhöhle-Kolkbläser-System: 49 km (Steinernes Meer)
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* Eisriesenwelt: 42 km (Tennengebirge)
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* Lamprechtsofen: 38 km (Leoganger Steinberge)
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* Tantalhöhle: 35 km (Hagengebirge)
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* Berger-Platteneck-System: 31 km (Tennengebirge)
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* Lamprechtsofen: 1.632 m (Leoganger Steinberge)
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* Berger-Platteneck-System: 1.291 m (Tennengebirge)
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* Hochschartenhöhlensystem: 1.258 m (Göll-Roßfeld)
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* Schwer-Höhlensystem oder Batmanhöhle: 1.219 m (Tennengebirge)
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* Jubiläumsschacht: 1.173 m (Göll-Roßfeld)
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==Quellen==
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/hoehlenschutz-2.htm www.salzburg.gv.at]
 
* [http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/hoehlenschutz-2.htm www.salzburg.gv.at]
 
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* [http://www.hoehlenverein-salzburg.at Salzburger Höhlenverein]
 
[[Kategorie:Geografie]]
 
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[[Kategorie:Landschaft]]
 
[[Kategorie:Landschaft]]
 
[[Kategorie:Höhle|!]]
 
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Version vom 21. April 2011, 09:54 Uhr

Das Bundesland Salzburg mit seinen unmittelbaren Grenzgebieten zu Oberösterreich, Tirol und Bayern weist aufgrund seiner geologischen Gegebenheiten (z. B. durch die Nördlichen Kalkalpen weist eine überaus hohe Höhlendichte auf. Derzeit sind 3.314 Höhlen mit einer Gesamtlänge von 667,8 km und Höhenunterschieden von bis zu 1,632 km bekannt.

Höhlenschutz

Die Gesetzliche Grundlagen des Salzburger Höhlenschutzes bildet das Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985. Ziel des Höhlenschutzes ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse. Mit der Erforschung der Höhlen ist seitens des Landes der Salzburger Höhlenverein beauftragt.

Besonders geschützte Höhlen

Aus bestimmten Gründen stehen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile unter Schutz und es ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.

Daten und Fakten

Längste Höhlen Salzburgs
  • Monsterhöhle-Kolkbläser-System: 49 km (Steinernes Meer)
  • Eisriesenwelt: 42 km (Tennengebirge)
  • Lamprechtsofen: 38 km (Leoganger Steinberge)
  • Tantalhöhle: 35 km (Hagengebirge)
  • Berger-Platteneck-System: 31 km (Tennengebirge)
Tiefste Höhlen Salzburgs (gleichzeitig auch Österreichs)
  • Lamprechtsofen: 1.632 m (Leoganger Steinberge)
  • Berger-Platteneck-System: 1.291 m (Tennengebirge)
  • Hochschartenhöhlensystem: 1.258 m (Göll-Roßfeld)
  • Schwer-Höhlensystem oder Batmanhöhle: 1.219 m (Tennengebirge)
  • Jubiläumsschacht: 1.173 m (Göll-Roßfeld)


Quellen