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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Österreich|Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern. <br />
 
Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Österreich|Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern. <br />
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' genannt wird. <br />
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Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen [[Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg|Bezirk]], der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' genannt wird. <br />
    
== Struktur ==
 
== Struktur ==
 
Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br />
 
Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br />
Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d.h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist.
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Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d. h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist.
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Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der Landesverwaltung und ein Teil der Gebietskörperschaft [[Land Salzburg (Verwaltung)|Land Salzburg]].  
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Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der [[Land Salzburg (Verwaltung)|Landesverwaltung]] und ein Teil der [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']].  
    
== Aufgaben ==
 
== Aufgaben ==
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Dazu gehören: <br />
 
Dazu gehören: <br />
 
* die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht  
 
* die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht  
* die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ( [[Katastrophenschutzreferent]]).
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* die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ([[Katastrophenschutzreferent]]).
* die Unterstützung der Gemeindebehörden ([[Bürgermeister]]) bei der Besorgung der örtliche Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ( "Bezirksarchitekt" ); häufig sind diese Aufgaben  durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden.
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* die Unterstützung der Gemeindebehörden ([[Bürgermeister]]) bei der Besorgung der örtlichen Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ("Bezirksarchitekt"); häufig sind diese Aufgaben  durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden.
    
== Mitarbeiter ==
 
== Mitarbeiter ==
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== Bezirkshauptmannschaften im Land Salzburg ==
 
== Bezirkshauptmannschaften im Land Salzburg ==
Im Bundesland Salzburg sind seit [[1860]] fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
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Im Bundesland Salzburg sind fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
 
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):  
 
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):  
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]])
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* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]]), seit [[1867]]
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]])
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* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]]), seit [[1896]]
* [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] ([[Pongau]])
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* [[Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau]] ([[Pongau]]), seit [[1867]]
* [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] ([[Pinzgau]])
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* [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] ([[Pinzgau]]), seit [[1867]]
* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]])
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* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]]), seit [[1867]]
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Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom [[19. Mai]] [[1976]] über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
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Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom [[19. Mai]] [[1976]] über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: [[LGBl]]. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
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Die historische Rechtsgrundlage ist der Erlass des k.k. Landespräsidenten in Salzburg vom 5. Februar 1867, [[LGBl]]. Nr. 8/1867
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<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1867&page=20&size=45 ÖNB-ALEX/ Historische Rechts- und Gesetzestexte online]</ref>, sowie die Kundmachung des k.k. Ministerium des Inneren vom 1. August 1896, [[LGBl]]. Nr. 28/1896 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1896&page=73&size=45 ÖNB-ALEX/ Historische Rechts- und Gesetzestexte online]</ref>
    
== Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde ==
 
== Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde ==
Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt bzw. die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
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Im Bezirk einer [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt bzw. die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
* [[Benutzer:xxlstier|Mag. Thomas Schmiedbauer]], Jurist
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* ein anonymer Nutzer
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=== Einzelnachweise ===
 
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
   
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
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