Bistum Gurk: Unterschied zwischen den Versionen
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Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des „Eigenbistum“ Gurk wurden später über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete in [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in [[St. Andrä im Lavanttal]] (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger „Eigenbistümer“. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg. | Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des „Eigenbistum“ Gurk wurden später über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensburg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete in [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in [[St. Andrä im Lavanttal]] (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger „Eigenbistümer“. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg. | ||
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| − | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee hat Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs bestätigt und dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung untersagt. | + | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee hat Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs bestätigt und dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung untersagt. |
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Da den Habsburgern als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. | Da den Habsburgern als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. | ||
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| − | Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit | + | Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum [[Brixen]] fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs [[Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg]] empfindlich geschwächt. |
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| − | Der Kardinal und Bischof von Gurk, [[Matthäus Lang von Wellenburg]], der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, | + | Der Kardinal und Bischof von Gurk, [[Matthäus Lang von Wellenburg]], der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger Domkapitel [[1514]] zum Koadjutor des Erzbischofs [[Leonhard von Keutschach]] mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr [[1519]] - nach dem Tod von Leonhard von Keutschach - Salzburger Erzbischof und regierte bis zum Jahr [[1540]]. |
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Nach dem Ableben von Erzbischof [[Sigismund III. Christian Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk, [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte. Er selbst blieb bis [[1803]] Landesfürst und bis [[1812]] Erzbischof. | Nach dem Ableben von Erzbischof [[Sigismund III. Christian Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk, [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte. Er selbst blieb bis [[1803]] Landesfürst und bis [[1812]] Erzbischof. | ||
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
| − | * Heinz Dopsch, | + | * [[Heinz Dopsch]], [[Hans Spatzenegger]] (Hrsg.): ''Geschichte Salzburgs, Stadt und Land'', Band I/2, ''Mittelalter''. Universitätsverlag Anton Pustet, Salzburg [[1983]] |
| − | + | * Heinz Dopsch, [[Robert Hoffmann]], ''Die Geschichte der Stadt Salzburg'', 2. aktualisierte Auflage, 2008, [[Verlag Anton Pustet]], Salzburg | |
[[Kategorie:Geschichte]] | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
Version vom 12. Juni 2010, 14:03 Uhr
Gurk in Kärnten war das erste Salzburger „Eigenbistum“ und wurde von Erzbischof Gebhard im Jahr 1072 gegründet.
Geschichte des Salzburger „Eigenbistum“ Gurk
Gründung und Bestätigung
Gebhard, der aus schwäbischem Hochadel stammte, wurde im Jahr 1060 als Erzbischof von Salzburg eingesetzt. 1072 gründete er mit der Zustimmung von Papst und König in Gurk in Kärnten das erste Salzburger „Eigenbistum“. Mit dem Bischofssitz in Gurk waren weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. (Erst Erzbischof Konrad I. von Abensberg hat im Jahr 1123 ein Domkapitel in Gurk errichtet, im Jahr 1131 dem Bistum einen eigenen Sprengel und im Jahr 1144 den Zehent zugeteilt.) An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde ebenso wie an der im Jahr 1074 erfolgten Gründung des Klosters Admont in der Steiermark heftige Kritik geübt.
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des „Eigenbistum“ Gurk wurden später über Initiative des Kardinals und Erzbischofs Konrad III. von Wittelsbach durch Papst Lucius III. im Jahr 1082 bestätigt. Erzbischof Eberhard II. von Regensburg (1200 – 1246) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete in Chiemsee, in Seckau und in St. Andrä im Lavanttal (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger „Eigenbistümer“. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. Hausbesitz in der Stadt Salzburg.
Rechte und Aufgaben
Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee hat Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „vicarius“ des Erzbischofs bestätigt und dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung untersagt.
Da den Habsburgern als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht.
Die Besetzung durch den König
Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr 1448 als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg empfindlich geschwächt.
Im sogenannten Ungarischen Krieg zwischen Kaiser Friedrich III. und Mathias Corvinus standen die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandesetzungen.
Bedeutende Bischöfe
Der Kardinal und Bischof von Gurk, Matthäus Lang von Wellenburg, der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger Domkapitel 1514 zum Koadjutor des Erzbischofs Leonhard von Keutschach mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr 1519 - nach dem Tod von Leonhard von Keutschach - Salzburger Erzbischof und regierte bis zum Jahr 1540.
Nach dem Ableben von Erzbischof Sigismund III. Christian Graf Schrattenbach wurde der Fürstbischof von Gurk, Hieronymus Graf Colloredo zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die „Josefinische Diözesanregulierung“, die für Gurk entscheidende Folgen hatte. Er selbst blieb bis 1803 Landesfürst und bis 1812 Erzbischof.
Auflösung
Im Zuge der „Josefinischen Diözesanregulierung“ wurde anstelle des „Eigenbistums Gurk“ unter Kaiser Josef II. neben Graz (Seckau) auch Klagenfurt (Gurk) als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger „Eigenbistümer“ bedeutete.
Quellen
- Heinz Dopsch, Hans Spatzenegger (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/2, Mittelalter. Universitätsverlag Anton Pustet, Salzburg 1983
- Heinz Dopsch, Robert Hoffmann, Die Geschichte der Stadt Salzburg, 2. aktualisierte Auflage, 2008, Verlag Anton Pustet, Salzburg