Salzburger Mozartkugel

Die Salzburger Mozartkugel ist eine Süßware aus Schokolade, Pistazien, Marzipan und Nougat.

"Original" Mozartkugeln von der Konditorei Fürst.

Herstellung und Verpackung

Eine Mozartkugel besteht aus Nougat, Marzipanrohmasse und Pistazien, die zu einer etwa zwei Zentimeter dicken Kugel geformt werden. Ihre Schokoladenhülle erhält sie, indem die Kugel – auf ein Holzstäbchen gesteckt – in Schokoladenmasse getaucht und anschließend getrocknet wird.

Das Porträt des Wolfgang Amadé Mozart auf dem Papier der Mozartkugel basiert auf einem Gemälde von Barbara Krafft aus dem Jahr 1819.

Über die Bezeichnung "Mozartkugel"

Das Wort "Mozartkugel" ist markenrechtlich nicht geschützt. Laut Patentamt hat sich "Mozart" zu einer beschreibenden Angabe für Süßspeisen entwickelt; Konsumenten verbinden damit typischerweise Marzipan und Nougat. Schutzfähig sind hingegen Bezeichnungen wie "Original Mozartkugel Konditorei Fürst" oder grafische Ausgestaltungen.

In Österreich sind über 250 Marken registriert, die "Mozart" im Wortlaut enthalten. Bis zum Sommer 2025 waren knapp 20 Mozartkugel‑Varianten als Marke eingetragen, darunter seit Kurzem auch die "Rudolf Baumann Mozartkugel 1880" der Confiserie Josef Holzermayr.

Über die Namensentstehung und -rechte

Das "Mozart‑Bonbon" wurde zunächst auch von anderen Konfiserien in Salzburg kopiert, darunter die bis heute bestehenden Konditoreien Holzermayr und Schatz. Letztere – 1880 von Carl Schatz gegründet – verkaufte um 1900 Pralinen erstmals unter dem Namen "Mozartkugeln".[1]

 
Verschiedene Mozartkugeln im Vergleich.

Um 1900 gab es weitere Produzenten, die ihre Produkte als "echte Salzburger Mozartkugeln" bezeichneten – im Gegensatz zur späteren Bezeichnung "Original Salzburger Mozartkugel". Einer dieser Hersteller war Josef Holzermayr, k.k.-Hoflieferant.

Ab Mitte des 20. Jahrhunderts erzeugte die Grödig­er Firma Salzburg Schokolade "echte" Mozartkugeln, bis sie im Dezember 2024 geschlossen wurde. Die Konditorei Braun in Hallein stellt weiterhin Mozartkugeln her. In Bad Reichenhall produziert die Firma Reber "echte Reber Mozart‑Kugeln".

Seit Herbst 2026 gibt es eine weitere Mozartkugel in der Stadt Salzburg - die Schokomanufaktur Xocolat eröffnete ihren ersten Shop in Salzburg. Unter den hausgemachten Spezialitäten ist auch eine in Kakao gewälzte Mozartkugel.[2]

Das Original und der Streit darüber

Die bis 2026 verbreitete Auffassung war, dass die als "Original" bezeichnete Salzburger Mozartkugel von Paul Fürst 1890 erfunden wurde. Fürst war bei Rudolf Baumann in die Lehre gegangen, wanderte nach Wien, Paris und Nizza und eröffnete 1884 ein eigenes Geschäft in der Brodgasse 13. Im selben Jahr stellte er erstmals das "Mozart‑Bonbon" vor, das er später als "Mozartkugel" in größeren Stückzahlen produzierte. Baumann war Konditoreibesitzer und Schwiegersohn von Carl Tomaselli senior, dem Begründer des Cafés Tomaselli.

1993 – OGH: "Original Salzburger Mozartkugel"

Der Oberste Gerichtshof entschied 1993, dass nur die Konditorei Fürst ihre Produkte als "Original Salzburger Mozartkugel" bezeichnen darf.

1996 – OGH: Begriff "Original"

Bereits 1996 stellte der OGH klar, dass es "nicht ganz allgemein untersagt werden" könne, Mozartkugeln mit dem Wort "Original" zu bewerben. Das Urteil bezog sich auf die generelle Verwendbarkeit des Begriffs, nicht auf die spezifische Bezeichnung "Original Salzburger Mozartkugel".

2017 – OGH: Verpackungsstreit

Im Dezember 2017 entschied der OGH, dass nur das "Original" der Konditorei Fürst "in silbernes Stanniolpapier mit blauem Aufdruck" eingewickelt werden darf. Ein Konkurrent hatte eine nahezu identische Verpackung verwendet, was laut OGH eine Verwechslungsgefahr darstellte.[3][4][5]

Zuvor hatte bereits das OLG Linz entschieden, dass die "Original Mozartkugel Konditorei Fürst Salzburg" und die "Salzburger Mozartkugel Internationale Manufaktur Braun" zum Verwechseln ähnlich seien.

Andere Firmen dürfen ihre Produkte weiterhin "Mozartkugeln", "Echte Salzburger Mozartkugeln" oder "Austria Mozartkugeln" nennen. Gegner im Verfahren war die Schokoladenfirma Victor Schmidt (Nestlé‑Konzern).

Mehrere Mozartkugel‑Prozesse landeten auch vor dem Europäischen Gerichtshof, unter anderem jener der Firma Reber aus dem benachbarten Bayern.

2025 – Historische Neubewertung

Im Sommer 2025 entdeckte der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer Belege dafür, dass eine Praline namens "Mozartkugel" bereits 1881 von Rudolf Baumann verkauft wurde – also Jahre vor Paul Fürst. Ein Inserat in "Die Presse" vom 3. Februar 1881[6] bewirbt die "Salzburger Spezialität Mozartkugeln – handgefertigt von R. Baumann". Laut Ammerer lassen sich weder die oft zitierte Erfindung Fürsts im Jahr 1890 noch eine Goldmedaille bei der Pariser Weltausstellung 1905, mit der heute im Unternehmen geworben wird, belegen.

Die zweite Auflage des Buchs von Ammerer "Mozart und die Mozartkugel. Eine Praline, die Geschichte schrieb." (August 2026) darf aber vorerst nicht ausgeliefert werden. In der neuen Ausgabe wird eine Reihe von Aussagen und Schlussfolgerungen Ammerers beanstandet. Es geht um Datierungen, Darstellungen, Rezepturen und historische Interpretationen. Das Unternehmen Fürst hält zentrale Aussagen des Buches für nicht ausreichend belegt. Mehr dazu in der Buchbeschreibung.

Entscheidungen vor Gericht im Jahr 2026

Jänner 2026

Das Salzburger Landesgericht untersagte Holzermayr die Werbung "nach dem Originalrezept von 1880", da die Familie Holzermayr das Rezept erst 1914 übernommen hatte und nicht nachweisen konnte, dass das überlieferte Rezept tatsächlich das Originalrezept Baumanns ist.[7]

Im Frühjahr 2026 bewarb Holzermayr die Mozartkugeln mit dem Slogan "in der Tradition von 1880". Rechtsanwalt Dieter Heine (Fürst) bekämpfte auch diesen Slogan, da der Begriff "Mozartkugel" historisch für unterschiedliche Süßspeisen verwendet wurde und die heute bekannte Form von Fürst stammt.[8]

Juni 2026

Holzermayr beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Fürst, weil dieser den Eindruck erweckt habe, der OGH habe in seinem Urteil im Jahr 1996 ein allgemeines Monopol auf den Begriff "Original" bestätigt. Das Landesgericht Salzburg folgte dieser Argumentation.

Laut Alexander Truschner, Urenkel des Holzermayr‑Gründers, qualifizierte das Gericht die bisherige Praxis von Fürst als "wettbewerbswidrige Irreführung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)". Die Richterin stellte fest, dass Fürst das OGH‑Urteil von 1996 "verkürzt und irreführend dargestellt" habe. Ein Zeitungsartikel über dieses Urteil war prominent in der Auslage und auf der Website präsentiert worden – diese Darstellung wurde nun untersagt.[9]

 
Inserat in "Die Presse", 3. Februar 1881.

Dann entschied das Landesgericht Salzburg Mitte Juni 2026 per einstweiliger Verfügung: Paul Fürst hat 1890 jene Praline erfunden, die heute als "Mozartkugel" gilt. Der Antrag von Holzermayr, Fürst die Bezeichnung "Erfinder der Salzburger Mozartkugel" zu untersagen, wurde abgewiesen. Laut Gericht zeigen die vorgelegten Unterlagen, dass Fürst die kugelförmige Praline aus Marzipan, Pistazien, Nougat und Schokolade geschaffen hat.

Ein abschließendes Urteil gebe es noch in keinem der drei derzeit parallel laufenden Mozartkugel-Verfahren zwischen Fürst und Holzermayr. In einem Strang wurde der Konditorei Fürst untersagt, in ihrer Werbung den unrichtigen Eindruck zu erwecken, dass die hauseigene Mozartkugel die einzige ist, die als "original" bezeichnet werden darf. In einem dritten Bereich geht es darum, ob Paul Fürst bei der Pariser Ausstellung im Jahr 1905 für sein Mozartkugel-Verfahren ausgezeichnet wurde.[10]

Juli 2026

9. Juli am Salzburger Landesgericht

Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, waren eine Medaille samt Ehrenkreuz Gegenstand der Verhandlung am Salzburger Landesgericht. So wirbt Fürst auf der Website der Konditorei damit, dass Paul Fürst 1905 bei einer Ausstellung im Grand Palais in Paris für seine Mozartkugel ausgezeichnet worden sei. Konkret geht es um das Ehrenkreuz (Diplôme d’Honneur) und eine Medaille, die er dort für die Erfindung der Praline und die Herstellungsmethode erhalten haben soll. Siehe dazu Diskussion:Salzburger Mozartkugel#Was steht auf der fraglichen Medaille von 1905?-

Das bezweifeln die Vertreter von Holzermayr und bezeichnen die Behauptung als "unwahr und rechtswidrig", da jeder Teilnehmer dort eine Medaille bekommen hatte, meint Gabriele Truschner-Rossmann, Inhaberin der Confiserie Holzermayr im Nachgang der Verhandlung. Die Werbung mit dem Hinweis solle unterlassen werden, dann sei man durchaus gesprächsbereit für eine Einigung, hieß es von Anwalt Clemens Thiele. Für die Gegenseite kommt das jedoch nicht infrage. Die Familien- und Unternehmensgeschichte bleibe unverändert. Es sei nur logisch, dass Fürst in Paris die Auszeichnung für seine heute weltbekannte Mozartkugel erhalten habe.

Die Frage, welche Kugel echt und welche unecht ist, bleibt vorerst unbeantwortet. Am Donnerstag gab es letztlich keine Einvernahmen und kein Beweismittelverfahren. Zeugen fielen aus. Fürst hatte die Belege nicht dabei. So existiert offenbar keine Urkunde aus 1905, aus der zu entnehmen ist, wofür dem Konditor diese Medaille in Paris verliehen wurde. Diese kann daher nicht vorgelegt werden, wohl aber das Ehrenkreuz und die Medaille. Eine Inaugenscheinnahme durch Sachverständige lassen die Fürsts aber nicht zu. Und auch das historische Rezeptbuch aus der Backstube von Paul Fürst aus dem Jahr 1915 wird gehütet wie ein Schatz. Der Forderung von Holzermayr, das Rezept ungeschwärzt vorzulegen, wird abgelehnt. Fürst beruft sich dabei auf das Betriebsgeheimnis. Bereit waren die Fürsts letztlich dazu, das Rezeptbuch ausschließlich dem Gericht, nicht aber der klagenden Partei, vorzulegen. Vor allem gehe es um jene Seite im Buch, auf der eine Jahreszahl auf das Mozartkugel-Rezept von Paul Fürst verweist. Nach Angaben von Fürst soll auf Seite 111 das Rezept zu den Mozartkugeln in Kurrentschrift festgehalten sein.

Im Herbst wird es einen neuen Verhandlungstermin geben. Dann will Fürst Belege liefern.

Gabriele Truschner-Rossmann sagt, sie habe selbst bereits vor 40 Jahren im Archiv zur Unternehmensgeschichte recherchiert. In den von ihr gefundenen Dokumenten hat sich Fürst immer als Erzeuger bezeichnet, nie als Erfinder.[11]

Ende Juli am Oberlandesgericht (OLG) Linz

Das OLG Linz entschied in zweiter Instanz im Sinne Fürsts: Paul Fürst sei tatsächlich bei der Pariser Ausstellung im Jahr 1905 für seine Mozartkugel ausgezeichnet worden. Die von der Konditorei "verwendeten Abbildungen und Aussagen sind richtig und nicht wettbewerbswidrig", heißt es im Urteil. Das Landesgericht Salzburg hatte den Antrag Holzermayrs im Mai bereits abgewiesen. Die Linzer Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ein Gang zum OGH ist noch möglich, erklärt ein Sprecher des OLG Linz. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine einstweilige Verfügung. Das Hauptverfahren findet in Salzburg statt.[12]

Confiserie Josef Holzermayr

Nach Angaben des Stadtarchivs Salzburg eröffnete Rudolf Baumann seine Konditorei 1868. 1888 folgte Julius Moll als Nachfolger, später "Louise Karuth & Co.". 1914 übernahm die Pongauer Konditorfamilie Holzermayr das Unternehmen, das seit 1919 als "Confiserie Josef Holzermayr" geführt wird.

2025 reklamierte Holzermayr die Erfindung der Mozartkugel für sich und ließ die Marke "Rudolf Baumann Mozartkugel 1880" eintragen.

"Originalrezept"

Die Konditorei Fürst präsentierte 2025 ein angebliches "Originalrezept" von 1890, das jedoch teilweise geschwärzt war. Fürst betont, dass sich der Begriff "Original" auf die Herstellungsform bezieht – insbesondere auf das Aufspießen auf Holzstäbchen und das Verschließen des Lochs mit Schokolade.

Auszeichnungen

  • 2006: "Der Feinschmecker" – Platz 1
  • 2005: Goldmedaille beim 2. Internationalen Trüffelwettbewerb (ÖKONDA, Wels)

Kunstwerk

Im Winter und Frühjahr 2006 wurden in der Salzburger Altstadt 80 überdimensionale Mozartkugeln aus Polyester aufgestellt. In der Nacht vom 27. zum 28. März 2006 wurde eine Kugel durch Vandalismus beschädigt.[13]

Film

  • 2006: Mozartballs (dt.: Mozartkugeln), Regie: Larry Weinstein
  • 1996: Stockinger – Salzburger Kugeln, Regie: Jörg Grünler

Fotografie

2012 entstand das "Mozartprojekt" des Fotokünstlers Stefan Dokoupil in Zusammenarbeit mit Roman Gregory.[14]

Bildergalerie

Salzburg Schokolade

Confiserie Holzermayr

Konditorei Fürst

Konditorei Schatz & Reber

Moderne Mozartkugel‑Varianten

Literatur

Quellen

5. September 2025
Titel: "Schattenkämpfe um die Marke Mozartkugel: Der arme Mozart muss für alles herhalten"
Thema: Markenrecht, Patentamt, über 250 Marken mit "Mozart".
URL: https://www.sn.at/salzburg/chronik/schattenkaempfe-marke-mozartkugel-der-mozart-183911257
30. August 2025
Titel: "Streit um die ‚originale‘ Mozartkugel in Salzburg entbrannt: Wer hat’s erfunden?"
Thema: Historische Neubewertung – Rudolf Baumann als früher Mozartkugel‑Hersteller.
URL: https://www.sn.at/salzburg/wirtschaft/streit-mozartkugel-salzburg-wer-183566833
18. April 2026
Thema: Buchpräsentation Gerhard Ammerer – erste SN‑Erwähnung des OGH‑Urteils von 1996.
Zentrale Aussage: OGH 1996 entschied, dass der Begriff "Original" nicht generell untersagt werden kann.
30. Jänner 2026
Thema: Einstweilige Verfügung gegen Holzermayr ("Originalrezept 1880" unzulässig).
URL: https://www.sn.at/salzburg/wirtschaft/streit-um-die-mozartkugel-konditorei-fuerst-faehrt-erneut-einen-sieg-bei-gericht-ein-art-632743
15. Dezember 2017
Thema: OGH‑Urteil 2017 – Verpackungsstreit (silber‑blaues Stanniolpapier nur für Fürst).
URL: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/stadt/salzburger-konditorei-fuerst-siegt-in-verfahren-um-original-mozartkugel-57567460
Hinweis: Bericht über OGH‑Urteil, SN‑Printausgabe am selben Tag.
  • Keine SN‑Meldung 1998
Es existiert kein SN‑Artikel vom 4. Februar 1998 zum OGH‑Urteil 1996.
  • Keine SN‑Meldung 1996
Thema: OGH‑Urteil 1996 – Begriff "Original" nicht exklusiv.
Hinweis: Urteil existiert, aber SN berichtete 1996 nicht darüber.
1993 (Printarchiv)
Thema: OGH‑Urteil 1993 – "Original Salzburger Mozartkugel" nur für Fürst.
11. Juni 2026
Thema: Einstweilige Verfügung gegen Fürst (Irreführung über OGH‑Urteil 1996).
URL: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/clinch-um-die-mozartkugel-fuerst-muss-jahrzehntelange-werbung-aendern-art-328436

Einzelnachweise

  1. ↑ schatz-konditorei.at, abgefragt am 5. September 2025
  2. ↑ sn.at, 1. Oktober 2026
  3. ↑ SALZBURG24 vom 15. Dezember 2017
  4. ↑ ris.bka.gv.at, das Urteil der Revision 2017
  5. ↑ derstandard.at, 15. Dezember 2017: Salzburger Konditorei siegt in Verfahren um "Original Mozartkugel"
  6. ↑ ANNO, "Die Presse", Ausgabe vom 3. Februar 1881
  7. ↑ sn.at, 30. Jänner 2026
  8. ↑ "Salzburger Nachrichten", 18. April 2026, Buchvorstellung von Gerhard Ammerer
  9. ↑ SALZBURG24 vom 11. Juni 2026
  10. ↑ sn.at, 23. Juni 2026: Konditorei Fürst darf weiter mit Mozartkugel-Erfindung werben
  11. ↑ sn.at, 9. Juli 2026: Mozartkugel-Streit in Salzburg: Vor Gericht fehlten Zeugen und Belege – "Es ist keine Schlammschlacht"
  12. ↑ sn.at, 23. Juli 2026
  13. ↑ derstandard.at
  14. ↑ www.dokoupilstefan.com