Salzburger Bauernbund

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Die Gründung des Salzburger Bauernbundes am 26. August 1906

Der Salzburger Bauernbund ist eine Teilorganisation der Österreichischen Volkspartei (ÖVP).

Verein

Der Bauernbund ist laut Satzungen ein gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Verein, der sich zu einem unabhängigen Österreich, zur Demokratie, zum Rechtsstaat und zum Föderalismus bekennt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Bemühen, die ländliche Bevölkerung und ihre Wirtschaftsbetriebe bestmöglich zu unterstützen.

Daten des Jahres 2006: Der Salzburger Bauernbund zählt 10.300 Mitglieder und ist in jeder Gemeinde im Bundesland Salzburg mit einer eigenen Organisation präsent. Von insgesamt 92 VP-Bürgermeistern in Salzburg kommen 36 aus dem Bauernbund. Sechs der 14 VP-Abgeordneten zum Salzburger Landtag sind Mitglieder des Salzburger Bauernbundes. 24 von insgesamt 28 Mitgliedern der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg - den Präsidenten, die Vizepräsidenten der Landeswirtschaftskammer sowie alle fünf Obmänner in den Bezirksbauernkammern - stellt der Bauernbund.

Geschichte

Der Salzburger Bauernbund wurde als "Katholischer Bauernbund für das Land Salzburg" am 26. August 1906, noch vor der Gründung des Österreichischen Bauernbundes, gegründet.

Im Jahr 1936 wurde der Katholische Bauernbund für das Land Salzburg in eine Berufskörperschaft namens "Salzburger Bauernbund" umgewandelt.[1] Dieser gesetzliche Status währte nur kurz, der Name aber wurde beibehalten.

Prominente Salzburger Bauernbündler

Präsidenten/Obmänner

Vorstand

Der Obmann des Salzburger Bauernbundes ist seit 2018 Rupert Quehenberger.

Stellvertreter sind (2013) Elisabeth Hölzl vlg. Ortner, LAbg. Theresia Neuhofer vlg. Daxer und Rupert Quehenberger vlg. Krummholz.

Adresse

Salzburger Bauernbund
Merianstraße 13
5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 87 26 44

Literatur

  • Karl, Hans: Der Salzburger Bauernbund: 100 Jahre; eine Chronik von 1906 – 2006. Salzburg: Salzburger Bauernbund, 2006

Quellen

Einzelnachweis

  1. § 9 des (Salzburger) Gesetzes über die Einrichtung des Berufsstandes Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 59/1936, eines Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Einrichtung des Berufsstandes Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 304/1936.