Mittelschulen (historisch)
Unter Mittelschulen wurden ehemals im österreichischen Schulsystem Schulen verstanden, die weder Pflichtschulen noch Hochschulen waren.
Begriffsumfang und Entwicklung
- Hauptartikel "Schule"
- Hauptartikel "Mittelschule"
Zu den Mittelschulen oder mittleren Lehranstalten zählten bis zur Neuordnung der Organisation des österreichischen Schulwesens mit den Schulnovellen des Jahres 1962[1] "Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen, Frauenoberschulen, Arbeitermittelschulen, Aufbaumittelschulen, Bundeserziehungsanstalten, Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten, Bildungsanstalten für Lehrer für den hauswirtschaftlichen oder für den gewerblichen Fachunterricht, Handelsakademien, höhere Abteilungen an den technischen und gewerblichen Lehranstalten, Lehranstalten für Frauenberufe und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten".[2]
Mit dem Schulorganisationsgesetz von 1962 wurde der Begriff "Mittelschule" im Schulorganisationsrecht fallengelassen, "Höhere Schulen" sind seither solche, deren Abschluss mit einer Reifeprüfung (Matura) erworben wird, "mittlere Schulen" – es sind dies die berufsbildenden mittleren Schulen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen – sind Schulen (mit Ausnahme der Pflicht- und der Hochschulen), die nicht zu einer Reifeprüfung führen.[3]
Im allgemeinen Sprachgebrauch blieb der Ausdruck "Mittelschule", auch in Abwandlungen wie "Mittelschüler" und in Zusammensetzungen wie "Mittelschullehrer", noch jahrzehntelang gängig.
In den Jahren ab 2008 wurden die Hauptschulen in "Neue Mittelschulen" überführt und diese im Jahr 2020 in "Mittelschulen" umbenannt. Sie zählen weiterhin zu den Pflichtschulen.
Salzburgbezug
Im betrachteten historischen Zeitraum gab es eine wachsende Zahl von Mittelschulen wie etwa Gymnasien (allen voran das aus dem Benediktinergymnasium hervorgegangene Akademische Gymnasium) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (allen voran die 1851 gegründete Staatsrealschule Salzburg, dann etwa die Gewerbeschule Salzburg, die Fachschule für Holz- und Steinbearbeitung in Hallein, ab 1901 die städtische Handelsschule Salzburg, und noch andere).
Quelle
- Eigenartikel von Karl Irresberger
Einzelnachweise
- ↑ Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens abgeändert wird, BGBl. Nr. 215/1962; Bundes-Schulaufsichtsgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulorganisationsgesetz, Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, Privatschulgesetz, BGBl. Nr.n 240 bis 244/1962.
- ↑ Vgl. Art. IV der 19. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 198/1969.
- ↑ Vgl. die Regierungsvorlage zum Schulorganisationsgesetz, 733 BlgNR 9. GP 38 f.: "Der Entwurf versteht unter berufsbildenden mittleren Schulen alle jene berufsbildenden Schulen, die weder Pflichtschulen sind noch zur Reifeprüfung führen."