Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft für Salzburg
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft für Salzburg (Landarbeiterkammer für Salzburg) nimmt die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Salzburg wahr.
Aufgaben
Die Landarbeiterkammer für Salzburg hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben:
Wahrnehmung, Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, und zwar:;
- Interessenvertretung:
- In allen wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und beruflichen Angelegenheiten;
- Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Mitglieder;
- Regelung der Dienstverhältnisse durch Kollektivverträge und beratende Mitwirkung;
- Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Rechtsberatung;
- Entsendung von Vertretern in verschiedene Organe und Institutionen;
- Förderung:
- Förderungsmaßnahmen für kulturelle, soziale und wirtschaftliche Interessen;
- Förderung des Wohn- und Siedlungswesens;
- Beratung und Bildung:
- Förderung der Ausbildung der Mitglieder;
- Mitgliederinformation.
Organe
Die Organe der Landarbeiterkammer für Salzburg sind
- der Präsident,
- der Vorstand,
- die Vollversammlung,
- der Bauförderungsausschuss und
- sonstige Ausschüsse.
Präsident und Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich
- für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
- für die Einhaltung des Wirkungsbereiches und
- für die Vollziehung der Beschlüsse der Vollversammlung und der Ausschüsse der Landarbeiterkammer.
Ihm obliegen unter anderem auch die Erlassung von Richtlinien für die Vergabe von Förderungen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. In der Funktionsperiode 2015 bis 2020 sind dies:
- Präsident:
- Thomas Zanner, Forstfacharbeiter aus Zederhaus, bis 2019
- Johann König, Forstfacharbeiter aus Unternberg, ab 2019
- Vizepräsidentin:
- Dagmar Neureiter, Gärtnermeisterin aus Kuchl
- Maria Rehrl, Lagerhausangestellte aus Kuchl
- Christian Siebenhofer, Gärtnermeister aus Faistenau
- Christian Maier, Revierleiter der Bundesforste aus Abtenau
- Dipl.-Ing. Alexander Zobl, LWK-Angestellter aus Seekirchen am Wallersee
Kammervollversammlung
Bei der Salzburger Landarbeiterkammerwahl 2015 wurden knapp 1200 Stimmen abgegeben. In der Kammervollversammlung entfielen
- 14 Mandate auf den Salzburger Land- und Forstarbeiterbund und
- 2 Mandate auf die Sozialdemokratischen und parteiunabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Geschichte
Vorgeschichte
Der entscheidende Schritt zur Entstehung von Kammern geschah in Österreich in den Jahren 1848 bis 1850 mit der Erlassung des Provisorischen Gesetzes über die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern.
Erst siebzig Jahre später, nach der Errichtung der Republik, wurden im Jahr 1920 Kammern für Arbeiter und Angestellte geschaffen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft fehlten solche Kammern jedoch weiterhin, und zwar sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer. Dies lag einerseits an der zunächst unklaren Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, andererseits in den grundlegend unterschiedlichen Haltungen der maßgeblichen politischen Lager – der Christlichsozialen und der Sozialdemokraten. Als die – von den Christlichsozialen dominierten – Landtage begannen, bäuerliche Interessenvertretungen auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen, wollten die Christlichsozialen auch die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft einbeziehen, die Sozialdemokraten strebten hingegen eine Einbeziehung in die – bundesgesetzlich geregelten – Arbeiterkammern an. Erst im Jahr 1947 schuf der Verfassungsgerichtshof Klarheit: Für die gesetzlichen beruflichen Vertretungen in der Land- und Forstwirtschaft war der Landesgesetzgeber zuständig, und zwar auch für die der Arbeitnehmer. Die Auseinandersetzung darüber, ob die Dienstnehmervertretung innerhalb der jeweiligen Landwirtschaftskammer oder in einer eigenen Landarbeiterkammer institutionalisiert werden sollte, ging jedoch weiter. In Salzburg war in einem Entwurf zum Landwirtschaftskammergesetz 1949 zunächst eine Einbeziehung der Dienstnehmer als eigene Sektion der Landwirtschaftskammer vorgesehen, wie dies bereits in Vorarlberg (1946) und Tirol (1947) gelöst worden war. Schließlich wurde jedoch neben der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg durch das Salzburger Landarbeiterkammergesetz vom 10. März 1949 eine eigene Landarbeiterkammer errichtet.
Die Landarbeiterkammer hatte damals rund 15 500 Mitglieder, darunter ca. 12 000 Landarbeiter. Das Hauptaugenmerk der Landarbeiterkammern galt damals der Verbesserung der sozialen Absicherung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer und der Eindämmung der Landflucht.
Das erste Büro der Landarbeiterkammer wurde in der Salzburger Altstadt in der Hofstallgasse 5d eingerichtet. Später übersiedelte dieses in das Gebäude der Arbeiterkammer in der Auerspergstraße und im Jahr 1963 an den heutigen Standort die Schrannengasse 2.
Landarbeiterkammerwahlen
- Hauptartikel Landarbeiterkammerwahlen
Die Ergebnisse der alle fünf Jahre stattfindenden Landarbeiterkammerwahlen zeigen über die Jahrzehnte einen Trend zu einem zunehmenden Übergewicht des ÖVP-nahen Salzburger Land- und Forstarbeiterbundes (LFB).
Präsidenten
Präsidenten waren bisher:
- 1949–1978: Johann Schwaiger
- 1978–1998: Michael Schorn
- 1998–2005: Andreas Kraihammer
- 2005–2019: Thomas Zanner
- seit 2019: Johann König
Quellen
- Salzburger Landarbeiterkammergesetz 2000
- Land- und Forstarbeiterbund, Historie und Landarbeiterkammerwahlen 1949–2000
- Salzburgwiki-Artikel über die Wahlen und die Präsidenten
Kontakt
- Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeiterkammer für Salzburg)
- Schrannengasse 2, Stiege 3, 1. Stock
- Postfach 11
- 5027 Salzburg
- Telefon: (06 62) 87 12 32-0
- Telefax: (06 62) 87 12 32-4
- E-Mail: landarbeiterkammer@lak-sbg.at
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 07:15 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 07:15 bis 12:00 Uhr