Arisierungen im Bundesland Salzburg
Unter dem Titel "Arisierungen" im Bundesland Salzburg wird der Entzug des Vermögens gegenüber Juden in der Zeit des Nationalsozialismus und die Inbesitznahme desselben durch sogenannte "arische" Personen, also Nicht-Juden, auf dem Gebiet des Bundeslandes behandelt.
Vorspann
Der Artikel soll verdeutlichen, dass unrechtmäßiger Vermögensentzug gegenüber Juden nicht nur irgendwo im "Deutschen Reich" oder im "fernen" Wien stattgefunden haben, sondern auch hier in Salzburg. Und im Bundesland Salzburg nicht nur in der Stadt Salzburg und in bedeutenden Fremdenverkehrsgemeinden wie Bad Gastein oder St. Gilgen, sondern auch in kleinen Landgemeinden, wie Dienten am Hochkönig oder Rußbach am Paß Gschütt, sowie in Orten wie Hüttschlag, Marktgemeinde Großarl. Betroffen waren nicht nur für Salzburg so bedeutende Persönlichkeiten wie Max Reinhardt oder Carl Zuckmayer, sondern auch beruflich selbständig tätige Personen wie Dentisten, Ärzte und Rechtsanwälte. In der Mehrzahl der Fälle betraf die "Arisierung" Inhaber von kleinen oder mittleren Gewerbetrieben und deren Angehörige. Wegen der Komplexität des Themas geht es hier nur um den Salzburgbezug und wird nur ein Überblick geboten. Darüber hinaus muss auf die vorhandene Fach-Literatur verwiesen werden.
Einführung
Der moderne Antisemitismus in Österreich und somit auch in Salzburg war Wegbereiter für die allgemeine Akzeptanz der Hetze und der Verfolgungsmaßnahmen gegen die Juden in der Zeit des Nationalsozialismus. Das formulierte Ziel der Nationalsozialisten war es, Stadt und Land "judenrein" zu machen. Ein Ziel, das in den Jahren 1938 bis 1945 nachweislich nie erreicht wurde.
Im Licht von Ideologie und Rassismus des NS-Unrechtsstaates identifizierte man "die Juden" als mit schier übermenschlicher Macht ausgestattet, bzw. als "das Böse" schlechthin. Daraus ließ sich die moralische Legitimation, jüdisches Eigentum im Interesse "des Guten" und der Schaffung einer gerechteren Welt zu beanspruchen, ableiten. Im Einklang mit der nationalsozialistischen Ideologie wurde von der Mehrheit der Nazis und deren Mitläufern die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben betrieben. Der Entzug der Existenzgrundlage stand am Beginn der rassistisch motivierten Gewalt, die später im Völkermord endete. Wie die vom Zeithistoriker Dr. Siegfried Göllner erstellten Zeitungsdokumentationen über die Jahre 1938 und 1939 zeigen, geschah wenig davon im Geheimen. Salzburger und Salzburgerinnen, die Zugang zu damals erscheinenden Zeitungen hatten, wurden laufend mit medialer Hetze gegen "die Juden" versorgt und über die Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Juden direkt oder indirekt informiert. Auch die Vernichtung der Existenzgrundlage von Juden und der Vermögensentzug gegenüber Juden kamen in vielfältiger Weise medial an die Öffentlichkeit. Darunter fallen auch Mitteilungen, wie die über den Entzug der Kassenverträge, Ärzte wie Dr. Theodor Herz in Piesendorf betreffend, die mitunter Jahrzehnte lang für die örtliche Bevölkerung tätig waren und denen schon vor der Beschlagnahme ihres Vermögens die Existenzgrundlage mittels solcher und ähnlicher Maßnahmen entzogen wurde.
Von der "Arisierung" betroffene Personen
Von den "Arisierungen" in Stadt und Land Salzburg waren weit mehr Personen betroffen, als in der Volkszählung 1934 als Juden gezählt wurden. Nach der vorsichtigen Schätzung des Zeithistorikers Albert Lichtblau waren tatsächlich rund 600 Personen direkt betroffen. Diese geschätzte Zahl beinhaltet u. A. Familienmitglieder, die in den zur Verfügung stehenden Quellen nicht immer aufscheinen.
Von der "Arisierung" betroffene Vermögen
Albert Lichtblau unterscheidet folgende von der "Arisierung" betroffene Vermögen und führt ergänzend die Anzahl der davon geschädigten Personen an:
- Agentur, Liegenschaft: 2
- Anwaltskanzlei gemietet, Mietwohnung: 1
- Arztpraxis: 5
- Bargeld: 1
- Beherbergungsbetrieb, Liegenschaft: 22
- Bergbau: 8
- Entzug der Witwenpension: 1
- Gasthaus, Liegenschaft: 9
- Geschäft, Gewerbebetrieb: 124
- Geschäft, Liegenschaft: 52
- Industriebetrieb: 9
- Jagdpacht: 1
- Liegenschaft: 216
- Mietwohnung: 82
- Mobilie: 6
- Pfandrecht: 8
- Rennpferd: 1
- Sägemühle, Liegenschaft: 9
- Seilbahnanlage: 1
- Wertpapier, Staatspapiere: 1
- Zahnarzt-, Dentistenpraxis: 7
- 55 Fälle werden in dieser Aufstellung als unklar bezeichnet.
Vom Entzug des aufgelisteten Vermögens waren demnach insgesamt rund 640 Personen betroffen. Die weitaus größte Anzahl der Fälle betraf den Besitz von Liegenschaften (216 betroffene Personen), sowie Geschäfte und Gewerbebetriebe (124 betroffene Personen).
Arisierungen in Stadt und Land Salzburg
In Stadt und Land Salzburg waren insgesamt rund 640 Personen von Vermögensentzug gegenüber Juden betroffen. "Arisiert" wurde in allen Bezirken, wobei in der Stadt Salzburg mit 312 die höchste Anzahl und im Lungau mit zwei Personen die niedrigste Personenanzahl betroffen war. Siehe dazu:
- Arisierungen in der Stadt Salzburg
- Arisierungen im Flachgau
- Arisierungen im Tennengau
- Arisierungen im Pongau
- Arisierungen im Pinzgau
- Arisierungen im Lungau
Die "Arisierung" von Firmen und Geschäften
Firmen und Geschäfte wurden auf unterschiedlichen Weise "arisiert":
- durch "Freien Verkauf": Ein sogenannter "freier Verkauf" war in den ersten Wochen nach dem "Anschluss" möglich. Das bedeutete, dass "Ariseure" jüdisches Eigentum ohne besondere Bewilligungen und Formalitäten käuflich erwerben konnten. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist die kleine Gemischtwarenhandlung des Kalman Weiner in St. Veit im Pongau.
- mittels Nepotismus: (Vetternwirtschaft. Anmerkung): "Arisierungswerber" mobilisierten jemand innerhalb der Entscheidungsmaschinerie erfolgreich zu ihrer Unterstützung und erhielten dadurch den von ihnen angestrebten Vermögenszuschlag. Ein Beispiel ist das Schuhhaus Pasch in der Stadt Salzburg.
- durch Enteignung und erzwungenen Verkauf: ein Beispiel ist das Kaufhaus Arthur Kant in Saalfelden;
- durch Zerstörung: im Rahmen des Novemberpogroms wurden in Bad Gastein das Hotel Bristol der Familie Kokisch, das Kurhaus Cäcilia, das Kurhaus Villa Excelsior von Dr. Anton Wassing, die Villa von Professor Hatschek, das Zahnatelier Süß und die Geschäfte Steininger, König, Posele, Horowitz und Rosenberg überfallen und teils schwerwiegend beschädigt. Die erwachsenen männlichen Familienmitglieder wurden in das KZ Dachau verschleppt. Deren Ehefrauen standen allein gelassen vor einem aussichtslos scheinenden Kampf um den Erhalt der Familienexistenz.
- durch Liquidierung: die vorformulierte Begründung für die Amtsverfügung der Landeshauptmannschaft Salzburg, in der die Bezirkshauptmänner als Leiter der Gewerbebehörden aufgefordert wurden, eine Kundmachung über die Einziehung der Gewerbeberechtigungen vorzunehmen, lautete: "Den jüdischen Gewerbetreibenden mangelt die im nationalsozialistischen Staate erforderliche Verlässlichkeit; ihre Grundhaltung entspricht auch nicht einer deutschen Auffassung des Handels- und Gewerbelebens." Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist das Kaufhaus Schwarz in der Stadt Salzburg.
- durch Zwangsliquidierung: ein Beispiel ist das Hotel Bristol, Bad Gastein, wobei bei diesem Raubzug vor allem lokale Parteigrößen tätig wurden.
"Ariseure" und "Arisierungs"-Gewinner waren nicht nur Privatpersonen, meist NSDAP-Angehörige und oft Funktionsträger mit Beziehungen zu hoch gestellten Persönlichkeiten, sondern auch das Deutsche Reich, das Geldinstitut Salzburger Sparkasse (Enteignung Kaufhaus Schwarz) und einzelne Kommunen wie beispielsweise die Gemeinde Saalfelden .
Rückstellungen und Entschädigungen
Insgesamt waren nach Ende des Zweiten Weltkrieges in den Jahren 1947 bis 1961 bei der Rückstellungskommission am Landesgericht Salzburg mehr als 190 Rückstellungsprozesse - "Arisierungen" betreffend - anhängig. Darunter auch Verfahren, bei denen die Geschädigten als "Mischlinge" galten, bzw. in einer "Mischehe" lebten. Es handelte sich aber nicht um 190 verschiedene Fälle, denn etliche Geschädigte mussten sich in mehreren, aufeinander folgende Verfahren darum bemühen, ihr Eigentum wieder zu erlangen.
Die Rückstellungsverfahren der Rückstellungskommission gemäß dem Dritten Rückstellungsgesetz am Landesgericht Salzburg in einer Auflistung nach Jahren und der Anzahl der verhandelten "Arisierungsfälle":
- 1947: 42
- 1948: 53
- 1949: 29
- 1950: 12
- 1951: 14
- 1952: 19
- 1953: 2
- 1954: 9
- 1955: 1
- 1956: 3
- 1957: 1
- 1958: 0
- 1959: 0
- 1960: 1
- 1961: 6
In über 17 % der Fälle wurde der Antrag auf Rückstellung abgewiesen und es erfolgte keine Rückstellung des entzogenen Vermögens. In über 22 % der Fälle erfolgten die Rückstellungen gemäß Antrag. Die Mehrheit der Verfahren endete jedoch mit Vergleichen.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass viele vom Vermögensentzug gegenüber Juden betroffene Personen aus unterschiedlichen Gründen von vorne herein kein Verfahren anstrengten. Sei es, weil die Geschädigten nicht mehr am Leben waren, sei es, weil eine Rückstellung von vorne herein aussichtslos erschien. Die Rückstellung von Geschäftsbetrieben war beispielsweise in manchen Fällen schon deshalb nicht möglich, da die meist kleinen Gewerbebetriebe entweder in gemieteten Geschäftslokalen betrieben oder von den "Ariseuren" mangels fachlicher Eignung und im Interesse eines schnellen Gewinnes herunter gewirtschaftet und nachfolgend liquidiert worden waren.
Jene Antragsteller, die nach ihrer Flucht in großer geographischer Distanz lebten - darunter fallen Aufenthaltsorte in Palästina, bzw. Israel, in den USA, in Australien, in Argentinien, in Chile und in Kuba – waren durch die Entfernung dazu gezwungen, ihr Anliegen ohne persönlichen Kontakt und daher in blindem Vertrauen in die Hände ihrer Anwälte zu legen. Dem gegenüber stand die Tatsache, dass die vor Ort agierenden "Ariseure" im eigenen Interesse alles daran setzten, einerseits die Redlichkeit des Verkaufes nachzuweisen und andererseits behaupteten, dass die Geschädigten keiner politischen Verfolgung ausgesetzt waren und den Käufer "frei" ausgewählt hätten. Die Rechtslage stellte sich so dar, dass in vielen Fällen eigentlich von einer zweiten "Arisierung" gesprochen werden muss. Im Falle von Abweisungen der gestellten Anträge konnten entzogene Gewerbeberechtigungen nicht zurück erhalten werden und für beschlagnahmte Waren wurde kein Ersatz geleistet. Die Antragsteller wurden durch die Abweisung ihrer Anträge doppelt geschädigt: zur Enteignung gesellten sich auch noch die von den Enteigneten zu tragenden Kosten für das Rückstellungs-Verfahren.
Die aus verschiedenen Gründen gegebene Ungleichheit der Positionen von Antragsstellern und "Ariseuren" vor Gericht, die hohen Verfahrenskosten und die lange Verfahrensdauer begünstigten den Abschluss von Vergleichen, die in der Regel zu Ungunsten der Antragssteller ausfielen.
Quellen
- Lichtblau, Albert, "Arisierungen", beschlagnahmte Vermögen, Rückstellungen und Entschädigungen in Salzburg. Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich, Band 17/2, Oldenbourg Verlag Wien München 2004
- Etzelsdorfer, Irene, arisiert – Eine Spurensicherung im gesellschaftlichen Untergrund der Republik. Verlag Kremayr & Scheriau, Wien 1995
- Kriechbaumer, Robert, Der Geschmack der Vergänglichkeit – Jüdische Sommerfrische in Salzburg. Verlag Böhlau Wien Köln Weimar, Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr. Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg, Band 14, Salzburg 2002
- Göllner, Siegfried, Die Stadt Salzburg im Jahr 1938, Zeitungsdokumentation von S. Göllner, pdf-Datei, abgerufen im Mai des Jahres 2014.
- Göllner, Siegfried, Die Stadt Salzburg im Jahr 1939, Zeitungsdokumentation von S. Göllner, pdf-Datei, abgerufen im Mai des Jahres 2014.