Johann Nepomuk Schönauer

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Johann Nepomuk Schönauer (* 15. April 1778 in Seekirchen am Wallersee; † 16. Dezember 1853 Salzburg) war der erste Landesarchivar.

Leben

Johann Nepomuk Schönauer stammte aus Seekirchen am Wallersee. Sein Vater Mathias Vital (gestorben 1821) war Verwalter im fürsterzbischöflichen Kollegiatstift Seekirchen, der selbst aus einer alten salzburgischen Beamtenfamilie stammte. Laut eines dem Handelsmann Georg Schönauer in Thalgau im Jahr 1625 verliehenen Wappenbriefes waren dessen beide Söhne, Reichart und Christoph, bereits bei den Pfleggerichten in Radstadt und Wartenfels in fürstlichen Diensten.

Die Mutter war eine Bergler.

Nachdem Johann Nepomuk Schönauer die Marktschule und das Gymnasium besucht hatte, bezog er im Jahre 1795 die Universität Salzburg und beendigte im Jahr 1797 seine philosophischen, juridischen und kameralistischen Studien.

Im April 1798 trat er beim Pflegegericht Thalgau in hochfürstlichen Dienst, wurde 1799 Expeditor und 1803 zweiter Revisor bei der milder Orte Buchhaltung in Salzburg. Unter kurfürstlicher Regierung rückte Schönauer 1804 an der Staatsbuchhaltung zur Stelle des zweiten Buchhalters vor, wurde unter kaiserlich österreichischer Regierung im Jahr 18o7 Ingrossist, 18o9 Rechnungsoffizial bei demselben Amte. Unter königlich bairischer Regierung dem Steuer-Rektifikations-Bureau zugeteilt, erhielt er 1812 die Anstellung als Steuer-Kommissär beim k. b. Landgericht Mattighofen, 1815 als provisorischer Rentamtsadministrator in Haag, dann in Stuhlfelden, und wurde in letzter Eigenschaft 1816 noch von der k. k. Regierung bestätigt. Nach Auflösung des Rentamtes im Jahr 1823 trat Schönauer beim Pfleggericht Mittersill und 1829 als in Ruhestand versetzter Rentamtsbeamter bei der 'Centralregistratur' in Salzburg in Verwendung, wo er als funktionierender Landesarchivar bis zu seinem Tod verblieb.

Hier wurde er vom k. k. Stadt- und Landrechte im Jahr 1833 als Dominikalien- und Gültenschätzmeister bestellt, unternahm und vollführte die Ordnung des wichtigen und wertvollen Landesarchivs, wurde 1849 zum Mitgliede der Grundentlastungs-Landeskommission ernannt und trat 185o in den Gemeinderat der Stadt Salzburg, woselbst er zuerst als Altersvorsitzender, dann als Obmann der Kammer- und Stiftungssektion die wesentlichsten Dienste leistete. Wenn es auch diesem Erinnerungsblatte ferne liegen muss, auf Schönauers Tüchtigkeit als Staatsbeamter näher einzugehen, so mag es doch unverwehrt sein zu erwähnen, dass ,,seine ausgezeichneten Verdienste bei Ordnung des eben so großen als wichtigen und interessanten Landesarchivs, dann die hieraus geschöpften, auf reiche Diensterfahrenheit, gründliche Kenntnisse der älteren Geschichts-, Rechts- und Landesverfassungsverhältnisse beruhende Erstattung der umfassendsten und belehrendsten Gutachten und Aufschlüsse“, so wie endlich die Fruchtbarkeit seiner „schatzreichen Erfahrung und Kenntnis aller Gesetzes- und Landesverhältnisse“ sowohl von seiner unmittelbar vorgesetzten Behörde, als auch von der k. f. Landesgrundentlastungs- und Forstregulierungsministerial-Kommission urkundlich anerkannt worden sind.

Drei Umstände trugen vorzüglich bei, um Schönauers Wirken besonders in dessen zweiter zeitlichen Hälfte eine bemerkbare Eigentümlichkeit zu verleihen: eine erfahrungsreiche und wechselvolle Dienstzeit während sechs verschiedener Regierungsperioden, eine vielseitige Verwendung im Verwaltungsgebiete und endlich die Versetzung eines so geriebenen Kameralisten an die Quelle des historischen Rechtes, das Landesarchiv. Gewiss ist es zu bedauern, dass eine so tatsächliche Kenntnis der Verwaltungsgeschichte des Landes Salzburg nicht hinterlassen und übertragen werden konnte.

In Schönauers letzte Lebensjahre fällt 1850 die Wahl in den Gemeinderat der Stadt Salzburg, die in bezeichnender Weise vom ersten Wahlkörper ausging. Trotz vorgerückten Alters widmete er den Gemeindeangelegenheiten noch seine volle Erfahrung und Verwaltungskenntnis, die namentlich in gemeindlichen Rechnungs- und Kassenwesen wichtige Umgestaltungen veranlasste. Schon zur Zeit der provisorischen Gemeindevertretung war die Erkenntnis der Unzulänglichkeit der bisherigen Gebarung der Stadtkammer allmählich erstarkt und hatte zur Überzeugung von der Unhaltbarkeit der alten Gebräuche geführt. Die Berufung Schönauers in den Salzburger Gemeinderat ist hauptsächlich aus diesem Gesichtspunkte zu betrachten und ehrt daher in gleichem Maße seine Wähler und ihn. Nach Niedersetzung der Gemeindeverfassung wurden die von demselben entworfenen Grundrisse des künftigen Kammerwesens beraten, die Umgestaltung des betreffenden Amtes nicht ohne Widerstand vorbereitet und nach manchen Verhandlungen bewerkstelligt, die Überwachung verbessert und die jetzige Amtsführung eingeführt. Die Unternehmung dieser Reformen, deren Notwendigkeit seit Jahrzehnten fühlbar war, die Vollendung des buchhalterischen Neubaus, der Übergang vom alten Brauch zur amtlichen Beobachtung strenger Regeln, die vollständige Entwickelung der ganzen Idee während des Verlaufes von vier Jahren, geben Zeugnis von dem Eifer, dem Selbstbewusstsein und der Beharrlichkeit der Gemeindevertretung, so wie von der Redlichkeit, dem Mute und der Geschäftsgewandtheit ihres Antragstellers. Übrigens würden Rückblicke auf Schönauers Wahl, Altersvorsitz und Stellung im Gemeinderat manchen Beitrag zur richtigen Beurteilung der Schwerpunkte und Hebelarme, so wie der Kräfte eines gewählten Repräsentativkörpers im Kleinen liefern.

Im Privatleben des Verstorbenen war die Einfachheit, Stille und Zurückgezogenheit des Salzburgers bemerklich. Eine reiche Lebenserfahrung hinderte ihn pedantisch zu werden, ein kleiner Kreis von Freunden genoss seine Unterhaltung, die der historischen Würze nicht entbehrte. Bei einer namentlich in den späteren Jahren höchst regelmäßigen Lebensweise erreichte er ein Alter von 75 Jahren.

Er hinterließ nach 43jähriger Ehe eine Witwe, Frau M. A. Schönauer, Tochter des verstorbenen Majors Johann Nepomuk Pirchov aus dem Kaiserlichen Infanterieregiment No. 46 (1769) - Baron Franz von Neugebauer, und von 15 Kindern zwei Söhne und zwei Töchter.

Quelle