Pranger
Der Pranger war eine strafrechtliche Einrichtung
Funktion
An einen Pranger wurden Personen, die eine bestimmte Straftat begangenen hatten, eine bestimmte Zeit angekettet. Die Bevölkerung konnte diese Personen verhöhnen oder auch anspucken. Selbst leichtere Strafen, zu Haut und Haar, blieben nie ohne körperliche Beeinträchtigungen: am Pranger stehen, das Kahlscheren oder die Streiche mit der Spitzgerte.
Pranger in der Stadt Salzburg
Bis 1635 befand sich der (ein) Pranger am Waagplatz in der Altstadt von Salzburg.
In einer Generale (Dokument) vom 7. Februar 1660 heißt es, dass im Falle jemand mit Fällung von Wildprets nach vorausgegangener ersten Abstraffung zum anderen Male vergreiffen würde, soll derselbe unfehlbar mit Hirsch- oder Gämsgewichten auf den Rücken gebunden öffentlich am Pranger gestellt werden.[1]
Die letzte öffentliche Brandmarkung am Pranger in SAlzburg geht auf das Jahr 1800 zurück. Doch noch 1816 kam es zur zur Schaustellung eines Delinquenten auf einer Schandbühne, wo er 20 Rutenstreiche erhielt und auf "ewig" des Landes verwiesen wurde.
Quellen
- ANNO, Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 1. Jänner 1920, Seite 10: Franz Martin: Die alte "Stadttrinkstube"
- Strafrecht im Land Salzburg (historisch)
Fußnote
- ↑ Quelle ANNO, Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 1887, Seite 125