Landschaftsschutzgebiet
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Landschaftsschutzgebiet sind Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften, die entweder eine besondere landschaftliche Schönheit aufweisen oder für die Erholung von Bedeutung sind. Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch Verordnung der Landesregierung, in welcher auf den Schutzzweck der Unterschutzstellung hinzuweisen ist.
In Salzburg sind z. B. alle größeren Seen samt Umgebung sowie viele Berglandschaften (z. B. Niedere Tauern, Untersberg) geschützt.
In allen Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung (ALV), in welcher die Maßnahmen aufgezählt sind, die einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen.
Landschaftsschutzgebiete
- Fuschlsee
- Teile des Gasteinertales
- Großglockner Hochalpenstraße
- Hagengebirge
- Hintersee (See)
- Hochkönigmassiv
- Hoher Göll
- Kapuzinerberg
- Leopoldskroner Weiher
- Leopoldskroner Moos
- Mönchsberg
- Niedere Tauern
- Obertauern
- Rainberg
- Roßfeld-Panoramastraße
- Salzburg Süd
- Schafberg
- Salzkammergutseen
- Steinernes Meer
- Tennengebirge
- Trumer Seen
- Untersberg
- Wallersee
- Wiestal Stausee
- Zeller See (Pinzgau)