Privatzimmervermietung
Unter Privatzimmervermietung versteht man im Bundesland Salzburg die durch gewöhnliche Mitglieder des eigenen Haushaltes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten.
Allgemeines
Die Privatzimmervermietung ist von der Gewerbeordnung ausgenommen und kann bundesländerweise in der Definition abweichen. Wichtig ist, dass es sich um eine bloße Überlassung von Räumen zum Gebrauch handelt. Die entgeltliche Verabreichung eines Frühstücks, sonstiger Speisen und Getränke ist unter Berücksichtigung gewisser Umstände gestattet.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Privatzimmervermietung
- Die Wohnräume müssen Bestandteil der Wohnung des Vermieters sein. Der Privatzimmervermieter muss am Standort der Privatzimmervermietung seinen Wohnsitz haben
und die Privatzimmer müssen im räumlichen Verbund mit der Wohnung bzw. dem Haus stehen.
- Es dürfen nicht mehr als zehn Betten vermietet werden.
- Die Betreuung der Gäste darf nur durch die Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübt werden.
- Im Gegensatz zur bloßen Wohnraumvermietung (Miethausbesitz) steht bei der Privatzimmervermietung der vorübergehende Aufenthalt der Gäste sowie das zur Verfü-
gung stellen von Dienstleistungen, wie Reinigung der Haupt- und Nebenräume, Bettwäsche, Beheizung, etc. im Vordergrund.
Salzburg
Im Bundesland Salzburg war nach dem Zweiten Weltkrieg sehr populär und weit verbreitet. Die sehr günstigen Preise ermöglichten auch einkommensschwachen Gästeschichten einen durchaus angenehmen Urlaub. Überall entstanden Kiosken in den Orten, die während der Urlaubszeiten geöffnet waren und Privatzimmer vermittelten. Oft zeigten dann Kinder oder Jugendliche den Urlaubsgästen den Weg zu ihrem Privatzimmerhaus und verdienten sich damit ein kleines Taschengeld.
Es gab auch Interessensgemeinschaften von Privatzimmervermietern wie beispielsweise die Interessensgemeinschaft der Privatzimmervermieter Dienten in Dienten am Hochkönig.
Gegen die Jahrhundertwende ins 21. Jahrhundert wurde die Nachfrage stark rückläufig, da die Einkommen stiegen und der Wunsch nach mehr Komfort stetig anstieg. Die verbliebenen Anbieter von Privatzimmern mussten meisten kräftig in die Erweiterung der Ausstattung investieren. Reichte früher eine gemeinschaftliche Dusche und WC am Gang aus, so wurden die Privatzimmer mehr und mehr mit eigenen Badezimmern und WC ausgestattet. Dies machte sich auch im Preis bemerkbar. Konnte man in den 1980er Jahren um öS 20 bis 40 pro Person und Nacht übernachten muss man in den 2010er Jahren um die Euro 40 pro Person und Nacht rechnen.
Nach 2010 kam dann ein neuer Trend auf, der als Fortsetzung der Privatzimmervermietung gesehen werden könnte: die Vermittlung von Unterkünfte über die Internetplattform airbnb.
Daten
Salzburg, Land und Stadt, Generalinformation aus dem Jahr 1961 weist folgende Zahlen an Privatquartieren aus (Auszug):
- Alm am Steinernen Meer: 200 Betten
- Altenmarkt im Pongau: 405 Betten
- Anif: 420 Betten
- Hallein: 100 Betten
- Mittersill: 40 Betten
- Neumarkt am Wallersee: 180 Betten
- Plainfeld: 25 Betten
- St. Gilgen: 1 120 Betten (!) neben 1 350 gewerblichen Betten
- Zell am See: 1 500 Betten (!) neben 3 500 gewerblichen Betten
Quellen
- Wirtschaftskammer Salzburg, pdf, abgerufen am 26. März 2018
- Peter Krackowizer