Höhlen
Das Bundesland Salzburg mit seinen unmittelbaren Grenzgebieten zu Oberösterreich, Tirol und Bayern weist aufgrund seiner geologischen Gegebenheiten (z. B. durch die Nördlichen Kalkalpen weist eine überaus hohe Höhlendichte auf. Derzeit sind 3.314 Höhlen mit einer Gesamtlänge von 667,8 km und Höhenunterschieden von bis zu 1,632 km bekannt.
Höhlenschutz
Die Gesetzliche Grundlagen des Salzburger Höhlenschutzes bildet das Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985. Ziel des Höhlenschutzes ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse.
Besonders geschützte Höhlen
Aus bestimmten Gründen stehen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile unter Schutz und es ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.
Besonders geschützte Höhlen
- Berger-Platteneckhöhle und Berger-Plattecksystem im Tennengebirge
- Bischofsloch am Preber im Grenzgebirge zur Steiermark
- Brunneckerhöhle am Fuß des Tennengebirges Nähe Pass Lueg
- Eiskogel-Tropfsteinhöhle, im Tennengebirge eine Eiskogel
- Eiskogelhöhle sowie westliche und östliche Eduard-Richter-Eishöhle
- Gruberhornhöhle im Göll-Ostkamm
- Eisriesenwelt, Tennengebirge, Hochkogel
- Entrische Kirche und Heidnische Kirche, Haseck-Westfuß-Klammsteigen
- Frauenofen im Tennengebirge
- Gfatterhofhöhle, Rigausberg
- Großer und Kleiner Eiskeller im Untersberg ausgenommen der Eingangsbereich des Großen Eiskellers
- Kühlloch am Trattberg
- Lamprechtsofen am Fuß der Leoganger Steinberge
- Mönchsbergtropfsteinhöhle in der Stadt Salzburg im Mönchsberg, Neutor-Südportal
- Scheukofen im Hagengebirge, Sulzau (ausgenommen der vordere Bereich)
- Schlenkendurchgangshöhle
- Schwarzbachhöhle samt Schwarzbachfall beim Gollinger Wasserfall
- Tantalhöhle im Hagengebirge-Südabdachung
- Tricklfallhöhle im Tennengebirge - Nord - Breitsteinwand
- Winnerfallhöhle und Winnerfall im Tennengebirge