Salinenkonvention

Aus SALZBURGWIKI
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Die Salinenkonvention von 1829 zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaisertum Österreich gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas. Sie wurde am 18. März 1829 unterzeichnet.

Die Salinenkonvention

Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline Reichenhall gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im Glemm- und Leogangtal, sowie den Hundsfuß bei Lofer und der Strupberg, vormals Berchtesgadner Zinswald.

In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und 1932 angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.

Geschichtliche Entwicklung

Heute besitzt der Freistaat Bayern rund 18.600 ha Grund und Boden im Land Salzburg. Es geht dabei um die Nutzung der Wälder. Schon seit Herzog Theodo von Bayern im 8. Jahrhundert 20 Salzsieden in Reichenhall an das Erzstift St. Peter schenkte, wird Holz aus den salzburgischen und berchtesgadnischen Schwarzwäldern im Saalachtal zur Saline Reichenhall geliefert.

19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum von Stift Nonnberg über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im 13. Jahrhundert kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig 1228 die beiden Grafschaften im Pinzgau dem Reich aufsendete und Erzbischof Eberhard II. von Regensberg mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.

Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern mussten. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr 1412. 1525 kam man in Mühldorf am Inn überein, die Waldwirtschaft durch ein Landgebot zu regeln, das 1527 von Kardinal Matthäus Lang erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der Salinen-Hauptvertrag zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, Hieronymus Graf Colloredo vom 4. Februar 1781 wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.

Hochwässer 1786 und 1787 führten bei der Fürstprobstei Berchtesgaden infolge hoher Verschuldung 1795 dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am Dürrnberg sowie alle 1793 vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die Abtretung von Salzburg 1803 an Bayern waren die Fürstpropstei und das Überblick zunächst Nachbarn. 1805 kam Salzburg zu k&k Österreich und die Fürstpropstei wurde annektiert. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen zu ihren eigenen Salinen im Salzkammergut, die bayersichen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.

1810 kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde an Bayern abgetreten und Salzbergbau und Saalforste waren wieder vereint. Bis 1816, dann kam die Fürstpropstei endgültig an Bayern. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der Salinenkonvention.

Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von 1955 konnten Neuverhandlungen der Konvention aufgenommen werden. Am 24. März 1957 kam es zur Unterzeichung des Münchner Abkommens, einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde.

Weblink

Literatur

  • Christian Neschwara Zur Anwendbarkeit und Vollziehung der Salinenkonvention von 1829 in der Fassung von 1957, Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 131, 1991, Seite 305 bis 311
  • Georg Meister Der "Ewige Wald" der Saline Reichenhall, in Salz macht Geschichte, 1995, Seite 179 bis 185
  • Friederike Zaisberger Das Dreiländereck: Waidring und seine Grenzen in der Geschichte, aus 850 Jahre Waidring, 2000

Quellen

  • Friederike Zaisberger 175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004, Fachbeitrag NaturLand Salzbur, Heft 2, 2004
  • Jürgen Schneider Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung, Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9