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Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten, auch im Erzstift Salzburg. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.[1]

1805 gab es im Kurfürstentum Salzburg (zu dem auch der Rupertiwinkel gehörte) folgende Hofmärke:[2]

Quellen