Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine Abgabe, die die Gemeinde erhält.
Geschichtliche Notizen
Mit [1. Jänner]] 1940 ersetzte die Vergnügungssteuer die Kino- und Lustbarkeitsabgabe.
Am 20. April 1949 beschloss der Salzburger Landtag ein neues Stadtrecht für die Landeshauptstadt Salzburg und erließ den Beschluss zur Einhebung einer Vergnügungssteuer für Veranstaltungen im Salzburger Festspielhaus.
Bis zum Bau des ersten Cineplexx Centers hatte der Besitzer des Elmo Kinos Ferdinand Morawetz bis zu drei Millionen Schilling (umgerechnet rund 218.000 Euro) Vergnügungssteuer jährlich an die Stadt bezahlt.
In der Stadt Salzburg wurde das Ende der Vergnügungssteuer mit 1. Jänner 2025 vom Salzburger Stadtsenat am 21. Oktober 2024 beschlossen. Bei der Sitzung sprachen sich alle Fraktionen einstimmig dafür aus, diese abzuschaffen. Die Stadt verzichtet damit pro Jahr auf rund 350.000 Euro an Einnahmen, welche Veranstalter künftig nicht mehr abführen müssen.
Quellen
- SALZBURGWIKI-Einträge
- www.stadt-salzburg.at/presseaussendungen, 21. Oktober 2024