Landessportorganisation

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Die Landessportorganisation Salzburg (LSO) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbst.

Allgemeines

Die Aufgaben der Landessportorganisation sind im Gesetz vom 21. Oktober 1987 über die Organisation und Förderung des Sports im Lande Salzburg (Salzburger Landessportgesetz 1988) festgehalten.

§ 4 des Landessportgesetzes definiert die LSO als Körperschaft öffentlichen Rechts, die ihre Tätigkeit gemeinnützig ausübt. Sämtliche Salzburger Sportvereine sind Mitglieder der LSO. Die Landessportorganisation ist unmittelbar der Salzburger Landesregierung unterstellt.

Die Wahrnehmung der Interessen sämtlicher Salzburger Sportvereine und die Führung und Förderung derselbigen sind die wichtigste Aufgabe der LSO. Sie berät die Landesregierung in Sportfragen, die Sportvereine und Gemeinden in sportlichen Belangen, vergibt Fördermittel und führt Veranstaltungen von überörtlichem Interesse durch.

Organe

Die Organe der LSO sind:

  • das Präsidium
  • der Landessportrat
  • der Sportfachrat
  • die Rechnungsprüfer

Die Funktionsdauer der Organe beträgt vier Jahre. Vorsitzender der LSO ist jenes Mitglied der Landesregierung, das mit dem Ressort Sport betraut ist. Derzeit ist dies Landeshauptmann-Stellvertreter David Brenner. Beschlüsse in den Organen werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Präsidium

Das Präsidium der Landessportorganisation Salzburg besteht aus dem Vorsitzenden der LSO als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern, die dem Landessportrat angehören müssen. Je ein Mitglied wird von jedem der drei Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ und Union) und vom Sportfachrat nominiert.

Das Präsidium setzt sich gegenwärtig aus folgenden Personen zusammen: LH-Stv. Mag. David Brenner (Vorsitz), Dr. Franz Karner (ASKÖ), Dir. Herbert Schöner (ASVÖ), Ing. Hans Jastrinsky (Union), DI Heimo Viertbauer (Vertreter der Fachverbände).

Landessportrat

Der Landessportrat besteht aus dem Vorsitzenden der LSO, je vier Vertretern der drei Dachverbände und zwölf Vertretern der Sportfachverbände und Sportfachvertretungen.

Sportfachrat

Der Sportfachrat ist ein Gremium, in das jeder Sportfachverband und jede Sportfachvertretung des Landes einen Vertreter entsendet.

Ihm obliegt die Vertretung aller sportfachlichen Interessen im Rahmen der Landessportorganisation, insbesondere auch die Erstellung der Liste jener Disziplinen, in denen der Titel eines Salzburger Landesmeisters vergeben werden kann.

Landessportbüro

Zur administrativen Erledigung der Geschäfte der Landessportorganisation Salzburg ist das Landessportbüro berufen.

Das Landessportbüro besteht nach dem Gesetz aus dem Geschäftsführer (einem Landesbediensteten) und der erforderlichen Anzahl von Mitarbeitern. Derzeitiger Geschäftsführer ist Walter Pfaller.

Das Landessportbüro hat seinen Sitz im Haus des Sports im EM-Stadion Wals-Siezenheim.

Geschichte

Die Landessportorganisation Salzburg wurde am 26. November 1947 als erste Sportverwaltung in Österreich gegründet. 40.000 Schilling betrug das Sportbudget damals, es gab acht Sportfachverbände und 170 Sportvereine.

Vorsitzende der LSO waren (wie oben erwähnt, das jeweils für den Sport zuständige Mitglied der Landesregierung:) Franz Peyerl (1947-1966), Karl Steinocher (1966-1976), Herbert Moritz (1976-1984) und Othmar Raus (1984-2007), seit Dezember 2007 hat David Brenner den Vorsitz inne.

Adresse

Oberst-Lepperdinger-Straße 21
5071 Wals-Siezenheim
Telefon: 0662 - 80 42 - 25 24
Email: sport@salzburg.gv.at

Quellen

  • Salzburger Nachrichten (Egon Theiner)
  • RIS – Österreichisches Rechtsinformationssystem [1]
  • Land Salzburg