Schule
Im Land Salzburg gibt es zahlreiche Schulen.
Begriff
Schulen sind staatliche Bildungseinrichtungen im Sinne des Schulrechts [1]
Gruppierung
Die Schulen lassen sich nach der Struktur des österreichischen Bildungssystems wie folgt gruppieren:
- Schulen
- Pflichtschulen, und zwar
- allgemeinbildende Pflichtschulen: Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen, Praxisschulen (d. s. in öffentliche Pädagogische Hochschulen eingegliederte Volksschulen, Hauptschulen oder Neue Mittelschulen);
- berufsbildende Pflichtschulen: die Berufsschulen und die land- und forstwirtschaftliche Berufsschule;
- mittlere Schulen, und zwar die berufsbildenden mittleren Schulen, auch die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen;
- höhere Schulen, und zwar
- die allgemein bildenden höheren Schulen und
- die berufsbildenden höheren Schulen, auch die höheren Bundeslehranstalten für Land- und Forstwirtschaft;
- Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen Salzburg) und für Sozialpädagogik;
- Pflichtschulen, und zwar
- Hochschulen:
- Universitäten (im Sinne des Universitätsgesetzes): die Paris-Lodron-Universität Salzburg, die Universität Mozarteum Salzburg;
- Privatuniversitäten: die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg;
- Fachhochschulen: die Fachhochschule Salzburg;
- Pädagogische Hochschulen: die Pädagogische Hochschule Salzburg, die Kirchliche Pädagogische Hochschule - Edith Stein;
- Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen: z. B. Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kardinal Schwarzenberg´schen Krankenhaus; Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Schule für die Kinder- und Jugendlichenpflege, Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, jeweils der Salzburger Landeskliniken.
Keine Schulen
Nicht zum Schulsystem im rechtlichen und administrativen Sinn gehören:
- Kindergärten; diese sind Einrichtungen der Gemeinden, die einer Fachlichen Aufsicht des Landes unterliegen.
- Einrichtungen der außerschulischen Jugenderziehung, z. B. das Musikschulwerk "Musikum";
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z. B. Volkshochschulen;
- Einrichtungen zur bloßen Vermittlung gewisser Fertigkeiten, z. B. Fahrschulen, Schi- und Snowboardschulen, Tanzschulen, Reitschulen, Jodelschulen;
- Ausbildungseinrichtungen für Haustiere, insbesondere Hundeschulen.
Fußnoten
- ↑ „Schulen sind Einrichtungen, in denen Schüler gemeinsam nach einem umfassenden, festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinen oder allgemeinen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten ein umfassendes erzieherisches Ziel angestrebt wird.“ (Art. 14 Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes)
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Schule, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel die folgenden Einträge in der deutschsprachigen Wikipedia: