Bezirksgericht Golling

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Das Bezirksgericht Golling ist ein ehemaliges Bezirksgericht im Bundesland Salzburg.

Geschichte

Das Bezirksgericht Golling ging 1850 aus dem bisherigen Pfleggericht Golling hervor.[1]

Mit der "Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten" wurde das Bezirksgericht Golling zum 1. Juni 1923 aufgelassen und die Sprengelgemeinden Golling, Kuchl, Obergäu, Scheffau, Torren und Vigaun dem Bezirksgericht Hallein zugewiesen.[2]

Quelle

Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
Ehemalige Bezirksgerichte in Salzburg