Die Salzburger Landesregierung wird von den politischen Parteien im Salzburger Landtag für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Seit 1999 herrscht dabei die Möglichkeit der freien Mehrheitsbildung, nachdem der Proporz - und damit die Vergabe der Landesregierungssitze proportional zur Fraktionsstärke - abgeschafft wurde.

Nach der Wahl vom 1. März 2009 werden am 22. April 2009 folgende sieben Personen in die Landesregierung gewählt werden:

Der Landesregierung unterstellt ist das Amt der Salzburger Landesregierung.

Quelle

  • Homepage Land Salzburg

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