Schule: Unterschied zwischen den Versionen
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*(Schulen im Sinne des Schulrechts<ref>„Schulen sind Einrichtungen, in denen Schüler gemeinsam nach einem umfassenden, festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinen oder allgemeinen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten ein umfassendes erzieherisches Ziel angestrebt wird.“ [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Titel=Bundes-Verfassungsgesetz&VonArtikel=14&FassungVom=10.03.2058 (Art. 14 Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes)]</ref>:) | *(Schulen im Sinne des Schulrechts<ref>„Schulen sind Einrichtungen, in denen Schüler gemeinsam nach einem umfassenden, festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinen oder allgemeinen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten ein umfassendes erzieherisches Ziel angestrebt wird.“ [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Titel=Bundes-Verfassungsgesetz&VonArtikel=14&FassungVom=10.03.2058 (Art. 14 Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes)]</ref>:) | ||
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*** berufsbildende Pflichtschulen: die [[Berufsschule]]n und die [[Landwirtschaftsschule Kleßheim|land- und forstwirtschaftliche Berufsschule]]; | *** berufsbildende Pflichtschulen: die [[Berufsschule]]n und die [[Landwirtschaftsschule Kleßheim|land- und forstwirtschaftliche Berufsschule]]; | ||
** mittlere Schulen, und zwar die [[Berufsbildende mittlere und höhere Schulen#Berufsbildende mittlere Schulen|berufsbildenden mittleren Schulen]], auch die [[Landwirtschaftliche Fachschulen|land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen]]; | ** mittlere Schulen, und zwar die [[Berufsbildende mittlere und höhere Schulen#Berufsbildende mittlere Schulen|berufsbildenden mittleren Schulen]], auch die [[Landwirtschaftliche Fachschulen|land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen]]; | ||
Version vom 3. Juli 2017, 21:29 Uhr
Im Land Salzburg gibt es zahlreiche Schulen.
Gruppierung
Die Schulen lassen sich nach der Struktur des österreichischen Bildungssystems wie folgt gruppieren:
- (Schulen im Sinne des Schulrechts[1]:)
- Pflichtschulen, und zwar
- allgemeinbildende Pflichtschulen: Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen, Praxisschulen (d. s. in öffentliche Pädagogische Hochschulen eingegliederte Volksschulen, Hauptschulen oder Neue Mittelschulen);
- berufsbildende Pflichtschulen: die Berufsschulen und die land- und forstwirtschaftliche Berufsschule;
- mittlere Schulen, und zwar die berufsbildenden mittleren Schulen, auch die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen;
- höhere Schulen, und zwar
- die allgemein bildenden höheren Schulen und
- die berufsbildenden höheren Schulen, auch die höheren Bundeslehranstalten für Land- und Forstwirtschaft;
- Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen Salzburg) und für Sozialpädagogik;
- Pflichtschulen, und zwar
- Hochschulen:
- Universitäten (im Sinne des Universitätsgesetzes): die Paris-Lodron-Universität Salzburg, die Universität Mozarteum Salzburg;
- Privatuniversitäten: die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg;
- Fachhochschulen: die Fachhochschule Salzburg;
- Pädagogische Hochschulen: die Pädagogische Hochschule Salzburg, die Kirchliche Pädagogische Hochschule - Edith Stein;
- Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen: z. B. Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kardinal Schwarzenberg´schen Krankenhaus; Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Schule für die Kinder- und Jugendlichenpflege, Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, jeweils der Salzburger Landeskliniken.
Nicht zum Schulsystem (im rechtlichen und administrativen Sinn) gehören insbesondere
- Kindergärten;
- Einrichtungen der außerschulischen Jugenderziehung, z. B. das Musikschulwerk "Musikum";
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z. B. Volkshochschulen;
- Einrichtungen zur bloßen Vermittlung gewisser Fertigkeiten, z. B. Fahrschulen, Schi- und Snowboardschulen, Tanzschulen, Reitschulen, Jodelschulen;
- Ausbildungseinrichtungen für Haustiere, insbesondere Hundeschulen.
Anmerkungen
- ↑ „Schulen sind Einrichtungen, in denen Schüler gemeinsam nach einem umfassenden, festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinen oder allgemeinen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten ein umfassendes erzieherisches Ziel angestrebt wird.“ (Art. 14 Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes)
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Schule, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel die folgenden Einträge in der deutschsprachigen Wikipedia: