Landesschulinspektor: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Landesschulrat für Salzburg]] ist gemäß dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009264 Geltende Fassung Rechtsinformationssystem]</ref> für die Ausübung der Aufsicht über die Schulen in Bundesland Salzburg (Schulaufsicht) zuständig. Diese gliedert sich in der Zuständigkeit organisatorisch und personell in <ref>[http://www.lsr-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/paedagogische-abteilungen Landesschulrat für Salzburg, Homepage]</ref>
* Allgemein bildende Pflichtschulen ( 4 Landesschulinspektoren )
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* Allgemein bildende Pflichtschulen (vier Landesschulinspektoren)
 
: Volksschulen  
 
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: Sonderpädagogik   
 
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: Neue Mittelschulen / Hauptschulen, Polytechnische Schulen
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* Allgemein bildende höhere Schulen (ein Landesschulinspektor)
* Berufsbildende Schulen ( 4 Landesschulinspektoren )  
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* Berufsbildende Schulen (vier Landesschulinspektoren)  
: Kaufmännische Schulen (HAK/HAS)
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: Kaufmännische Schulen (Handelsakademie, Handelschule)
 
: Berufsschulen  
 
: Berufsschulen  
: Schulen für Tourismus, Mode und Bekleidungstechnik, wirtschaftliche Berufe und Sozialberufe (humanberufliche Schulen)(HLT, HLM, HLW)
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: Schulen für Tourismus, Mode und Bekleidungstechnik, wirtschaftliche Berufe und Sozialberufe (humanberufliche Schulen)(Höhere Lehranstalt für Tourimus - [[Tourismusschulen Salzburg]], Höhere Bundeslehranstalt Mode, Höhere Bundes­lehranstalt für wirtschaftliche Berufe)
: Technische und gewerbliche Schulen (HTL)
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: Technische und gewerbliche Schulen (Höhere Technische Lehranstalt)
  
 
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Version vom 17. Dezember 2016, 10:39 Uhr

Landesschulinspektor ist eine Funktionsbezeichnung und ein Berufstitel für einen erfahrenden Pädagogen, der im Landeschulrat (Bundesdienststelle) mit der Ausübung der Aufsicht über die Schulen in Bundesland Salzburg befasst ist.

Allgemeines

Der Landesschulrat für Salzburg ist gemäß dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz[1] für die Ausübung der Aufsicht über die Schulen in Bundesland Salzburg (Schulaufsicht) zuständig. Diese gliedert sich in der Zuständigkeit organisatorisch und personell in [2]

  • Allgemein bildende Pflichtschulen (vier Landesschulinspektoren)
Volksschulen
Sonderpädagogik
Neue Mittelschulen - Hauptschulen, Polytechnische Schulen
  • Allgemein bildende höhere Schulen (ein Landesschulinspektor)
  • Berufsbildende Schulen (vier Landesschulinspektoren)
Kaufmännische Schulen (Handelsakademie, Handelschule)
Berufsschulen
Schulen für Tourismus, Mode und Bekleidungstechnik, wirtschaftliche Berufe und Sozialberufe (humanberufliche Schulen)(Höhere Lehranstalt für Tourimus - Tourismusschulen Salzburg, Höhere Bundeslehranstalt Mode, Höhere Bundes­lehranstalt für wirtschaftliche Berufe)
Technische und gewerbliche Schulen (Höhere Technische Lehranstalt)

Landesschulinspektor (Personen)

Liste von Personen, die Landesschulinspektoren beim Landesschulrat für Salzburg waren oder sind:

Weblink

Quellen

  • § 227 und § 277 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
  • Salzburgwiki

Fußnoten