Hofmark: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Sankt_Jakob_am_Thurn#Das_Schl.C3.B6ssl|Thurn]], im Besitz des [[Plaz|Grafen von Plaz]]
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* [[Törring]] und [[Tengling]], im Besitz der [[Törring#Das_Geschlecht_der_T.C3.B6rring|Grafen von Törring]]
 
* [[Schloss Triebenbach|Triebenbach]], im Besitz des [[Joachim Ferdinand von Schidenhofen|Herrn Joachim von Schidenhofen]]
 
* [[Schloss Triebenbach|Triebenbach]], im Besitz des [[Joachim Ferdinand von Schidenhofen|Herrn Joachim von Schidenhofen]]
 
* [[Schloss Ursprung|Ursprung]], im Besitz des [[Rehlingen|Freiherrn von Rehlingen]]
 
* [[Schloss Ursprung|Ursprung]], im Besitz des [[Rehlingen|Freiherrn von Rehlingen]]

Version vom 21. Oktober 2012, 03:12 Uhr

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Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten, auch im Erzstift Salzburg. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht der niederen Gerichtsbarkeit hatte.[1]

1805 gab es im Kurfürstentum Salzburg (zu dem auch der Rupertiwinkel gehörte) folgende Hofmärke:[2]

Quellen