| − | Durch den [[Vertrag von Erharting|Ersten Vertrag von Erharting]] ([[1254]]) mit den bayerischen Herzögen Heinrich XIII. und Ludwig II. sicherte sich Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] das Erbe der [[Grafen von Lebenau]]. Im [[Zweiter Erhartinger Vertrag|Zweiten Erhartinger Vertrag]] ([[1275]]) ging es u. a. um die Rechte und Gebiete der erloschenen [[Grafen von Plain]], die größtenteils an den Erzbischof fielen. Der Herzog von Bayern bestätigte damit weitgehend die Westgrenze des salzburgischen Territoriums, welche bis zum Anfang des [[19. Jahrhundert]]s im Wesentlichen unverändert blieb. Außerdem erhielt Salzburg Güter im Isengau, u. a. den Markt Buchbach, wieder zurück. | + | Durch den [[Vertrag von Erharting|Ersten Vertrag von Erharting]] ([[1254]]) mit den bayerischen Herzögen Heinrich XIII. und Ludwig II. sicherte sich Erzbischof [[Philipp von Spanheim]] das Erbe der [[Grafen von Lebenau]]. Im [Vertrag von Erharting|Zweiten Erhartinger Vertrag]] ([[1275]]) ging es u. a. um die Rechte und Gebiete der erloschenen [[Grafen von Plain]], die größtenteils an den Erzbischof fielen. Der Herzog von Bayern bestätigte damit weitgehend die Westgrenze des salzburgischen Territoriums, welche bis zum Anfang des [[19. Jahrhundert]]s im Wesentlichen unverändert blieb. Außerdem erhielt Salzburg Güter im Isengau, u. a. den Markt Buchbach, wieder zurück. |