Helmut Berger (Schauspieler): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | 2018 brachte Berger jedoch am [[Salzburger Landesgericht]] eine Unterlassungs- bzw. Schadenersatzklage gegen Horvath wegen der Dokumentation ein. Der Vorwurf Bergers: Horvath habe einen menschenverachtenden Dokumentarfilm gedreht, der Berger in seiner Menschenwürde beeinträchtige und als " | + | [[2018]] brachte Berger jedoch am [[Salzburger Landesgericht]] eine Unterlassungs- bzw. Schadenersatzklage gegen Horvath wegen der Dokumentation ein. Der Vorwurf Bergers: Horvath habe einen menschenverachtenden Dokumentarfilm gedreht, der Berger in seiner Menschenwürde beeinträchtige und als "hemmungslosen, verwahrlosten und selbstzerstörerischen" Menschen darstelle. Der Ex-Schauspielstar habe zwar der Veröffentlichung der Dokumentation zugestimmt und zwei Einverständniserklärungen unterschrieben - tatsächlich sei Berger damals wegen der Einnahme schwerer Medikamente aber nicht geschäftsfähig gewesen. In seiner Klage fordert Berger 103.200 Euro - davon 50.000 Euro Schadenersatz. |
| − | Der beklagte Regisseur Andreas Horvath wies das zurück: Zum einen sei Berger bei Unterzeichnung der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen. Zum anderen sei eine Dokumentation entstanden, in der Berger " | + | Der beklagte Regisseur Andreas Horvath wies das zurück: Zum einen sei Berger bei Unterzeichnung der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen. Zum anderen sei eine Dokumentation entstanden, in der Berger "nicht anders dargestellt" worden sei, "als sich dieser jahrzehntelang selbst in der Öffentlichkeit präsentiert" habe. Fast zwei Jahre dauerte der Zivilrechtsstreit. Die Richterin, die den Fall behandelte, ließ Berger auch von einem neuropsychiatrischen Sachverständigen untersuchen. Im August [[2020]] wies die Richterin die Klage vollumfänglich ab. Zum einen sei auf Basis des Gerichtsgutachtens klar davon auszugehen, dass Berger zum Zeitpunkt der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen sei. Auch dem Vorwurf, der Kläger sei in der Dokumentation, die teils in der einstigen Wohnung Bergers gedreht worden war, in seiner Menschenwürde beeinträchtigt worden, konnte die Richterin nichts abgewinnen: Berger habe durch die "bewusste Zurschaustellung seiner Person" in teils sehr intimen Situationen in Kauf genommen", durch die Dokumentation "der Öffentlichkeit ausgesetzt" zu werden. |
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Version vom 18. Mai 2023, 19:34 Uhr
Helmut Berger, eigentlich Helmut Steinberger (* 29. Mai 1944 in Bad Ischl, OÖ; † 18. Mai 2023 in der Stadt Salzburg), war ein Filmschauspieler.
Leben (Auszug)
Er zählte in den 1960er- und 1970er-Jahren zu den populärsten Stars des europäischen Kinos. Als künstlerisch herausragend gilt seine Zusammenarbeit mit dem italienischen Regisseur Luchino Visconti, mit dem er auch in einer Beziehung lebte. Er personifizierte den sexuellen Tabubruch im europäischen Kino. So wurde er insbesondere für seine Darstellung narzisstischer und bisexueller Figuren bekannt.
In der großen Zeit des Elmo Kinos in der Elisabeth-Vorstadt gingen die Prominenten ein und aus. Unter ihnen war auch Helmut Berger.
Der seit vielen Jahren in Salzburg lebende Schauspieler war gesundheitlich schwer angeschlagen und lebte in einem Seniorenheim. Von Ende 2013 bis Ende 2014 drehte der Salzburger Regisseur Andreas Horvath eine 90-minütige Filmdokumentation über den exzentrischen Schauspieler. Titel: "Helmut Berger, actor". Im Herbst 2015 wurde die Dokumentation in Venedig präsentiert - Horvaths Werk erhielt mehrere Auszeichnungen.
2018 brachte Berger jedoch am Salzburger Landesgericht eine Unterlassungs- bzw. Schadenersatzklage gegen Horvath wegen der Dokumentation ein. Der Vorwurf Bergers: Horvath habe einen menschenverachtenden Dokumentarfilm gedreht, der Berger in seiner Menschenwürde beeinträchtige und als "hemmungslosen, verwahrlosten und selbstzerstörerischen" Menschen darstelle. Der Ex-Schauspielstar habe zwar der Veröffentlichung der Dokumentation zugestimmt und zwei Einverständniserklärungen unterschrieben - tatsächlich sei Berger damals wegen der Einnahme schwerer Medikamente aber nicht geschäftsfähig gewesen. In seiner Klage fordert Berger 103.200 Euro - davon 50.000 Euro Schadenersatz.
Der beklagte Regisseur Andreas Horvath wies das zurück: Zum einen sei Berger bei Unterzeichnung der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen. Zum anderen sei eine Dokumentation entstanden, in der Berger "nicht anders dargestellt" worden sei, "als sich dieser jahrzehntelang selbst in der Öffentlichkeit präsentiert" habe. Fast zwei Jahre dauerte der Zivilrechtsstreit. Die Richterin, die den Fall behandelte, ließ Berger auch von einem neuropsychiatrischen Sachverständigen untersuchen. Im August 2020 wies die Richterin die Klage vollumfänglich ab. Zum einen sei auf Basis des Gerichtsgutachtens klar davon auszugehen, dass Berger zum Zeitpunkt der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen sei. Auch dem Vorwurf, der Kläger sei in der Dokumentation, die teils in der einstigen Wohnung Bergers gedreht worden war, in seiner Menschenwürde beeinträchtigt worden, konnte die Richterin nichts abgewinnen: Berger habe durch die "bewusste Zurschaustellung seiner Person" in teils sehr intimen Situationen in Kauf genommen", durch die Dokumentation "der Öffentlichkeit ausgesetzt" zu werden.
Er starb kurz vor seinem 79. Geburtstag, Mitte Mai 2023, in Salzburg.
Quellen
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Helmut Berger (Schauspieler)"
- Salzburgwiki-Eintrag
- Salzburger Nachrichten vom 25. August 2020 sowie Nachruf am 18. Mai 2023