Scharfrichterhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Das letzte sichtbare Zeugnis der [[Richtstätten in der Stadt Salzburg|Richtstätte Salzburgs]] der Jahre von [[1599]] bis [[1817]], die über Stadt und Land Salzburg hinaus Bedeutung hatte, ist das alte Scharfrichterhaus. In ihm wohnte der amtierende [[Scharfrichter]]. Heute gehört es zum Besitz des Martinbauern. Das Haus zählt zu den unbedingt erhaltenswerten Baudenkmälern der Stadt.  
Das letzte sichtbare Zeugnis der [[Richtstätten in der Stadt Salzburg|Richtstätte Salzburgs]] der Jahre von [[1599]] bis [[1817]], die über Stadt und Land Salzburg hinaus Bedeutung hatte, ist das alte Scharfrichterhaus. In ihm wohnte der amtierende [[Scharfrichter]]. Heute gehört es zum Besitz des Martinbauern. Das Haus zählt zu den unbedingt erhaltenswerten Baudenkmälern der Stadt.  


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übersiedelte nicht nur die Richtstätte im Jahr 1599 nach [[Gneis]], sondern auch das Scharfrichterhaus. In den Jahren [[1690]] und [[1692]] war dieses Haus schon betagt und stark sanierungsbedürftig. Der [[Hieronymus-Kataster]] nennt das Gebäude im Jahr [[1779]] „ein Hauß auf dem hochfürstl. Freymanngut“. Es besitzt damals einen Wert von 200 [[Gulden]].
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übersiedelte nicht nur die Richtstätte im Jahr 1599 nach [[Gneis]], sondern auch das Scharfrichterhaus. In den Jahren [[1690]] und [[1692]] war dieses Haus schon betagt und stark sanierungsbedürftig. Der [[Hieronymus-Kataster]] nennt das Gebäude im Jahr [[1779]] "ein Hauß auf dem hochfürstl. Freymanngut“. Es besitzt damals einen Wert von 200 [[Gulden]].


Im [[19. Jahrhundert]] wurde das Scharfrichterhaus zu einem Bauerngut, das bis um das Jahr [[2000]] bewohnt war. Es wird nicht genutzt und droht allmählich zu verfallen. Maßnahmen zum Erhalt des Bauwerkes sind vordringlich.
Im [[19. Jahrhundert]] wurde das Scharfrichterhaus zu einem Bauerngut, das bis um das Jahr [[2000]] bewohnt war. Es wird nicht genutzt und droht allmählich zu verfallen. Maßnahmen zum Erhalt des Bauwerkes sind vordringlich.