Hieronymus-Kataster

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Hieronymus-Kataster ist eines der historischen Salzburger Katasterwerke, die zwecks Regulierung des Steuerwesens angelegt wurden und außerhalb des Wirkungsbereiches der Urbarverwaltung standen.

Historische Funktion

Katasterwerke dienten der Erfassung aller Steuerpflichtigen und ihres Besitzes innerhalb eines bestimmten Herrschaftsgebietes zum Zwecke der gerechten Aufteilung der Steuerlast.

Beschreibung

Der Hieronymus-Kataster verdankt seine Entstehung dem Salzburger Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo (1772–1812) und wird wie der Franziszeische Kataster im Salzburger Landesarchiv aufbewahrt. Er wurde in den Jahren um 1780 angelegt. Dieser Kataster gliedert sich nach den damals bestehenden Pfleggerichten und deren Unterabteilungen.

"Ohne Ansehen der Grundherrschaften erfasst er für das gesamte Fürsterzbistum alle Realitäten und bestimmte Gewerbekonzessionen (Handlungsrechte, Schankrechte, Bräugerechtsame etc.), geteilt in Personal- und Realgewerbe."

Zudem wurden in diesem Kataster alle Besitzveränderungen, die zwischen 1750 und 1810 erfolgt sind, vermerkt. Im Salzburger Landesarchiv werden die Bände aller damals bestehenden Gerichtsbereiche, die auch heute noch zum Land Salzburg gehören, sowie jene aus den Gerichten Fügen, Hopfgarten, Windisch-Matrei und Mühldorf am Inn aufbewahrt. Zusätzlich liegt eine Serie von Konzeptbänden auf, die die Gerichte links von Saalach und Salzach beinhalten. Das Salzburger Landesarchiv verfügt darüber hinaus über eine Kartei, in der alle Güter des Katasters – geordnet nach Gerichten und ihren Unterabteilungen – alphabetisch aufgelistet sind.

Heutige Funktion

Der Hieronymus-Kataster hat für alle Forschungsarbeiten zur Wirtschaft des Erzstiftes im ausgehenden 18. Jahrhundert eine hohe Bedeutung. Auch für die Hofforschung hat dieser Kataster unschätzbaren Wert. Auf Basis von Lage und Vulgonamen kann jeder Hof im Kataster aufgefunden werden, wodurch die Grundherrschaft geklärt werden kann. Die im Kataster genannten Besitzveränderungen ermöglichen den Einstieg in die Urbare, Anlaitlibelle und Weihsteuerlisten.

Weblinks

Quelle

  • Fritz Koller: Das "Salzburger Landesarchiv", Salzburg 1987, S. 172