Anlaitlibell
Unter Anlaitlibell versteht man ein Verzeichnis, in dem die Anlaitzahlungen vermerkt wurden. Der Begriff Anlaitlibell stammt von Libell = kleines Buch. Anlaitzahlungen waren besondere Abgaben, die bei jeder Veräußerung von Grund und Boden, der der Grundherrschaft des Erzbischofs unterstand, zu entrichten waren.
Entstehung
Die ältesten erzbischöflichen Anlaitlibelle entstanden bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Jedoch erst nach den Reformen von Wolf Dietrich von Raitenau beginnt die lückenlose Führung derselben.
Funktion
Die Veränderungen innerhalb der erzbischöflichen Grundherrschaft wurden am Ende eines jeden Rechnungsjahres in den Notelbüchern eruiert und in Anlaitrechnungen gebündelt. Dabei wurde für jedes "Item" auch die vorhergehende Änderung ausgewiesen. Die Anlaitzahlung wurde bei Erwerb eines Grundstückes durch Kauf, Tausch, Überlassung, Schenkung oder Erbschaft fällig. In der Neuzeit wurde sie im Erzbistum Salzburg in der Höhe von fünf Prozent des Wertes des betreffenden Gutes eingehoben.
Aufbewahrung und Nutzung
Analog zu ihrer Entstehung bei den Pfleggerichten sind die Anlaitlibelle im Salzburger Landesarchiv nach den Gerichten in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt. Die Anlaitlibelle mehrerer Jahre sind dabei zu jeweils einem Band zusammengebunden. Zusammen mit den Anlaitlibellen wurden die Weihsteuerlisten angelegt und aufgestellt.
Anlaitlibelle ermöglichen es Haus- und Hofforschern, mehr über die Geschichte der jeweiligen Liegenschaft zu erfahren, da in diesen Büchern durch 200 Jahre hindurch jede Veränderung aller erzbischöflichen Güter festgehalten wurden. Sie bilden dadurch einen Längsschnitt. Zusammen mit den Weihsteuerlisten, in denen zu neun bestimmten Zeitpunkten alle erzbischöflichen Güter erfasst wurden, entsteht eine Art rechtwinkeliger Raster, der eine ideale Voraussetzung für die Forschung bildet und in dem entsprechenden Zeitraum daher den Urbaren vorzuziehen ist.
Quelle
- Fritz Koller: Das Salzburger Landesarchiv, Salzburg 1987, S. 167-172