Eigenbistum: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Eigenbistum''' ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem [[Erzbischof]] einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden. | |||
== Einleitung == | |||
In der gesamten Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich im [[Erzbistum Salzburg]], in der ([[Erzdiözese Salzburg|Erzdiözese]]), da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Erst [[1933]] wurde dieses Recht im Österreichischen Konkordat aufgehoben.[1 | |||
== Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum? == | == Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum? == | ||
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Das Bistum [[Bistum Gurk|Gurk]] in [[Kärnten]] war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]]–[[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel | Das Bistum [[Bistum Gurk|Gurk]] in [[Kärnten]] war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]]–[[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel [[Gebhard]]s und gründete am [[Chiemsee]] ([[Bistum Chiemsee]]), in [[Seckau]] ([[Bistum Seckau]]) und in [[St. Andrä im Lavanttal]] ([[Bistum Lavant]]) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. | ||
Gurk und Seckau gehören heute noch zum Metropolitanbistum Salzburg. | |||
== | == Quellen == | ||
* Ursprünglich im Salzburgwiki-Artikel [[Salzburger Kirchenprovinz]] | * Ursprünglich im Salzburgwiki-Artikel [[Salzburger Kirchenprovinz]] | ||
* {{wikipedia-de}} | |||
{{Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht}} | {{Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht}} | ||