Ausländische Herrschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Erzstift Salzburg]], als Inbegriff der dem [[Erzbischof]] von Salzburg bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]] zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden. In diesen '''„Auswärtige Herrschaften“ des Erzstiftes Salzburg''' war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Das [[Erzstift Salzburg]], als Inbegriff der dem [[Erzbischof]] von Salzburg bis zur [[Säkularisation]] von [[1803]] zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.  
 
In diesen '''„Ausländischen Herrschaften“ (auch: „auswärtigen Herrschaften“) des Erzstiftes Salzburg''' war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.  
 
Nicht zu den „ausländischen Herrschaften“ in diesem Sinne gehörten
* die zwar heute in [[Tirol|Nordtirol]] liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte [[Zillertal|Kropfsberg]] und [[Itter#Geschichte|Hopfgarten|Itter/Hopfgarten]],
* die Exklave [[Mühldorf am Inn]],
* [[Matrei]] und [[Lengberg]] (beide heute zu Osttirol gehörend),
, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.


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* in Niederösterreich (in der Wachau) die Orte Arnsdorf, Wölbling und Traismauer,
* in Niederösterreich (in der Wachau) die Orte Arnsdorf, Wölbling und Traismauer,
* in der Steiermark [[Haus im Ennstal]], [[Gröbming]], Baierdorf, Neumarkt, [[Deutschlandsberg]], Straßgang, Leibnitz, Arnfels, [[Pettau]] und [[Rann (Brezice)]] an der Save,
* in der Steiermark [[Haus im Ennstal]], [[Gröbming]], Baierdorf, Neumarkt, [[Deutschlandsberg]], Straßgang, Leibnitz, Arnfels, [[Pettau]] und [[Rann (Brežice)|Rann]] an der Save,
* in Unterkärnten [[Friesach]], [[Althofen]], [[Hüttenberg]], Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal und Tackenbrunn, St. Andrä im Lavanttal, Stein, Löschental und Lavamünd,
* in Unterkärnten [[Friesach]], [[Althofen]], [[Hüttenberg]], Taggenbrunn, Reisberg, Lichtenberg, Maria Saal und Tackenbrunn, St. Andrä im Lavanttal, Stein, Löschental und Lavamünd,
*in Oberkärnten Stall, Sachsenburg und Feldsberg, [[Lengberg]] und [[Gmünd]],
*in Oberkärnten Stall, [[Sachsenburg]], Feldsberg, [[Lengberg]] und [[Gmünd]],
* in [[Osttirol]] [[Matrei|Windisch-Matrei]].
* in [[Osttirol]] [[Matrei|Windisch-Matrei]].


Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des „Ungarischen Krieges“ ([[1479]]–[[1490]]) [[Pettau]].
Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des „Ungarischen Krieges“ ([[1479]]–[[1490]]) [[Pettau]].


Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/[[Kärnten]]), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von [[Steiermark]] und [[Kärnten]] führten.
Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von [[Küstenland|Görz]] (im Raum Osttirol/[[Kärnten]]), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von [[Steiermark]] und [[Kärnten]] führten.
 
Der immer größeren Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Erzbischof [[Matthäus Lang]] einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.
 
Nach der Säkularisierung des Erzbistums ([[1803]]) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das Kaisertum Österreich ([[1806]]) wurden die Salzburger auswärtigen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften ''Landsberg und Thurn'' sowie ''Harrachegg'' (ehem. Pflegamt und Berggericht Sausal) wurden 1811 bzw. 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von [[Liechtenstein]] veräußerte.
 
==Verwaltung==
Die für die ausländischen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die ''hochfürstliche ausländische Deputation''.
 
===Die hochfürstliche ausländische Deputation ===
Erzbischof [[Sigismund Christian Graf Schrattenbach]]  rief im Jahr 1757 die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.
 
Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]] oder der [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Oberstkämmerer]].
ZB waren im Jahr 1765 Mitglieder:
* Ferdinand Graf von [[Seeau]], geheimer [[Hofrat|Rat]];
* Raimund Joseph Freiherr von [[Rehlingen]], geheimer Rat;
* [[Felix Anton von Mölk|Felix Anton Edler von Mölk]], geheimer Rat und Hofkanzler;
* Wolf Andree [[Lasser zu Zollheim|Lasser von Zollheim]], geheimer Rat.


Der immer größeren Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Erzbischof [[Matthäus Lang]] einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen und kärntnerischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.
Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer [[Nikolaus Sebastian Reichsgraf von und zu Lodron|Niklas Graf Lodron]] den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von [[Lamberg]] und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von [[Wurmbrand]] und Stuppach.


Die für die auswärtigen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die ''hochfürstliche auswärtige Deputation''.
Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger zu Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).


Nicht zu den „auswärtigen Herrschaften“ gehörten die zwar heute in [[Tirol|Nordtirol]] liegenden, immer aber zum geschlossenen Salzburger Territorium gehörenden Gerichte [[Zillertal|Kropfsberg]] und [[Brixental|Itter/Hopfgarten]], sowie Matrei und Lengberg (beide heute zu Osttirol gehörend).
===Das Vizedomamt Friesach===
Dem [[Vizedom]]amt von Friesach, das seinerseits der Deputation unterstand, unterstanden die in Kärnten gelegenen Herrschaften.


==Quellen==
==Quellen==
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* [[Friederike Zaisberger]], ''Geschichte Salzburgs'' (Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998), [http://books.google.at/books?id=Lw8FDYvSWhEC&pg=PA11&lpg=PA11 S. 11]  
* [[Friederike Zaisberger]], ''Geschichte Salzburgs'' (Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998), [http://books.google.at/books?id=Lw8FDYvSWhEC&pg=PA11&lpg=PA11 S. 11]  
* [[Lorenz Hübner]]: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, [http://books.google.at/books?id=J4JHAAAAYAAJ&pg=PA253&lpg=PA253 ''Zweyter Band (Statistik)'' (F. X. Oberer, Salzburg 1793), S. 253 f.]
* [[Lorenz Hübner]]: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, [http://books.google.at/books?id=J4JHAAAAYAAJ&pg=PA253&lpg=PA253 ''Zweyter Band (Statistik)'' (F. X. Oberer, Salzburg 1793), S. 253 f.]
* [[Salzburger Staatskalender]] [http://books.google.at/books?id=124AAAAAcAAJ&pg=PA60&lpg=PA60 1795, S. 60–62]
* [[Salzburger Staatskalender]], zB [http://books.google.at/books?id=124AAAAAcAAJ&pg=PA60&lpg=PA60 1795, S. 60–62]
 
* Franz Otto Roth, Die hochfürstlich salzburgischen „Deputations-Protocolle in ausländischen Herrschaftssachen“ (1757/1758 bis einschließlich 1802), in: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs, [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11125247_146242/71842bd3/181%20bis%20192%20aus%20Mitteilungen%2019-20-Die%20hochf%C3%BCrstlich%20salzburgischen%20Deputations-Protocolle.pdf Folge 19-20 (1969) S. 181-192]


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]

Version vom 26. August 2010, 21:22 Uhr

Das Erzstift Salzburg, als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.

In diesen „Ausländischen Herrschaften“ (auch: „auswärtigen Herrschaften“) des Erzstiftes Salzburg war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.

Nicht zu den „ausländischen Herrschaften“ in diesem Sinne gehörten

, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Entwicklung

Im Verlauf v.a. des späten Mittelalters hatten die Salzburger Erzbischöfe verschiedene Gebiete außerhalb des zusammenhängenden Landesgebietes erworben.

Dies waren

Einige dieser auswärtigen Besitzungen gingen im Laufe des Spätmittelalters an die Habsburger verloren, so etwa – als Folge des „Ungarischen Krieges“ (14791490) Pettau.

Es war für die Fürsterzbischöfe nicht annehmbar, Vasallen anderer Reichsfürsten zu sein – was einer der Gründe für die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen war, die sie mit den Grafen von Görz (im Raum Osttirol/Kärnten), aber auch mit den Habsburgern – Herzögen von Steiermark und Kärnten – führten.

Der immer größeren Macht der Habsburger mussten sich die Erzbischöfe aber schließlich fügen. Im Jahr 1535 stimmte der Salzburger Erzbischof Matthäus Lang einem Vertrag mit dem österreichischen Erzherzog (und späteren Kaiser) Ferdinand I. zu, wonach die hohe Gerichtsbarkeit und damit die landesfürstliche Obrigkeit über die salzburgischen Besitzungen, die Enklaven in habsburgischen Gebieten waren, den habsburgischen Landesfürsten zustand. Der Erzbischof musste aber nicht persönlich auf den steirischen, kärntnerischen und niederösterreichischen Landtagen erscheinen, sondern durfte einen Vertreter entsenden.

Nach der Säkularisierung des Erzbistums (1803) und dem wenig später erfolgenden Anschluss Salzburgs an das Kaisertum Österreich (1806) wurden die Salzburger auswärtigen Herrschaften zu österreichischen Staatsherrschaften. Die steirischen Staatsherrschaften Landsberg und Thurn sowie Harrachegg (ehem. Pflegamt und Berggericht Sausal) wurden 1811 bzw. 1812 versteigert und von Moriz Graf Fries erworben, der sie 1820 an den Fürsten von Liechtenstein veräußerte.

Verwaltung

Die für die ausländischen Herrschaften zuständige salzburgische Zentralstelle war die hochfürstliche ausländische Deputation.

Die hochfürstliche ausländische Deputation

Erzbischof Sigismund Christian Graf Schrattenbach rief im Jahr 1757 die hochfürstliche ausländische Deputation ins Leben.

Die Deputation bestand zumeist aus vier Mitgliedern, die vielfach auch Inhaber anderer hoher Hofstellungen waren, wie der Hofkanzler oder der Oberstkämmerer. ZB waren im Jahr 1765 Mitglieder:

Später hatte bis 1791 der Oberstkämmerer Niklas Graf Lodron den Vorsitz inne, nach diesem der Oberstkämmerer Raimund Joseph Reichsgraf von Lamberg und schließlich der Oberstkämmerer Heinrich Gundacker Reichsgraf von Wurmbrand und Stuppach.

Deputationsreferendar war von 1770 bis 1791 Johann Michael Klein, Hofkammerrat und (seit 1765) Pfleger zu Haus und Gröbming, danach Joseph Anton Wöllwitsch (Welvich).

Das Vizedomamt Friesach

Dem Vizedomamt von Friesach, das seinerseits der Deputation unterstand, unterstanden die in Kärnten gelegenen Herrschaften.

Quellen

Eigenartikel, teils beruhend auf