Reichsgau Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz== | ==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz== | ||
Der Reichsgau war | Der Reichsgau war staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2). | ||
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3). | An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3). | ||