Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(neu überarbeitet (insb. Richtigstellungen verfassungs-, bundes- und landesrechtlich !) ~~~~)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: ''Gaue'') des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]]. In der [[Stadt Salzburg]] wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat]] wahrgenommen.
+
Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br />
 +
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br />
 +
Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
  
==Allgemeines==
+
== Struktur ==
In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der [[Landesregierung]] bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte und Vertragsbedienstete mit unterscheidlicher fachlicher Qualifikation tätig:
+
Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. <br />
* Juristen
+
Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d.h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter [[Bezirkshauptmann]] (oder auch: ''Bezirkshauptfrau''), der dem [[Landeshauptmann]] in der mittelbaren Bundesverwaltung und der [[Landesregierung]] in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist.
* Amtsärzte
 
* Diverse Sachverständige
 
  
Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft umfassen vor allem die "klassische Hoheitsverwaltung" des Bezirks, wie Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht oder Gemeindeaufsicht, Gesundheits- und Sozialthemen. Auch in Fragen der Sicherheitsverwaltung und in 1. Instanz bei Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft tätig.
+
Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der Landesverwaltung und ein Teil der Gebietskörperschaft [[Land Salzburg]].  
  
An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der von der Landesregierung ernannte [[Bezirkshauptmann]] (oder auch die ''Bezirkshauptfrau''), der direkt dem [[Landeshauptmann]] unterstellt ist.
+
== Aufgaben ==
 +
Die Aufgaben einer Bezirkshauptmannschaft sind die Bezirksverwaltung, d.h. das Besorgen der Hoheitsverwaltung im Bezirk. <br />
 +
Dazu gehören: <br />
 +
* die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht
 +
* die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ( Katastrophenschutzreferent).
 +
* die Unterstützung der Gemeindebehörden (Bürgermeister) bei der Besorgung der örtliche Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ( "Bezirksarchitekt" ); häufig sind diese Aufgaben  durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden.
  
==Bezirkshauptmannschaften in Salzburg==
+
== Mitarbeiter ==
Im Bundesland Salzburg bestehen fünf Bezirkshauptmannschaften, die mit den Gauen ident sind und mit einer Ausnahme nach ihren Hauptorten benannt sind:
+
In einer Bezirkshauptmannschaft arbeiten von der [[Landesregierung]] bestellte Beamte und Vertragsbedienstete, d.h. Landesbedienstete, je nach Aufgabe und Funktion mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikation, insbesondere <br/>
 +
* Jurist/in (Durchführen der Verfahren, Vollziehung der Verfahrensgesetze, insbesondere von Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768 www.ris.bka.gv.at/ AVG (geltende Fassung) ]</ref>)
 +
* Sachverständige/r (Befunderhebung und Gutachten)
 +
* Amtsarzt/-Ärztin (medizinische Untersuchungen, Beurteilung von medizinischen Fragen ([[Sprengelarzt]]), Entscheidung und Veranlassung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr als Sanitätsbehörde)   
 +
* Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen)
 +
 
 +
== Bezirkshauptmannschaften in Salzburg ==
 +
Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
 +
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):  
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]])
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung]] ([[Flachgau]])
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]])
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] ([[Tennengau]])
Zeile 19: Zeile 32:
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]])
 
* [[Bezirkshauptmannschaft Tamsweg]] ([[Lungau]])
  
==Quelle==
+
Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
 +
 
 +
== Quelle ==
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
 
* Österreich Lexikon [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.b/b430084.htm]
 +
* [[Benutzer:xxlstier|Mag. Thomas Schmiedbauer]], Jurist
 +
<references/>
 +
 +
  
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 +
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 5. November 2015, 09:54 Uhr

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) ist in der Republik Österreich eine wichtige Verwaltungsbehörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern.
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im Bundesland Salzburg auch Gau bzw. Gaue genannt wird.
Im Bezirk einer Stadt mit eigenem Statut (Art. 116 B-VG) [1] übernimmt die Stadt auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der Stadt Salzburg wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom Magistrat der Stadt Salzburg wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.

Struktur

Die Bezirkshauptmannschaft ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung.
Die Bezirkshauptmannschaft als Behörde ist monokratisch organisiert, d.h. an der Spitze einer Bezirkshauptmannschaft steht ein von der Landesregierung ernannter Bezirkshauptmann (oder auch: Bezirkshauptfrau), der dem Landeshauptmann in der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesregierung in der unmittelbaren Landesverwaltung direkt (weisungsgebunden) unterstellt ist.

Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle der Landesverwaltung und ein Teil der Gebietskörperschaft Land Salzburg.

Aufgaben

Die Aufgaben einer Bezirkshauptmannschaft sind die Bezirksverwaltung, d.h. das Besorgen der Hoheitsverwaltung im Bezirk.
Dazu gehören:

  • die Vollziehung der Gesetze im Agrar-, Forst-, Gesundheits-, Gewerbe-, Wasser-, Umwelt-, Verkehrsrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung, sowie als Sicherheitsbehörde im Fremdenrecht
  • die Vollziehung der Gesetze im Naturschutz-, Jugendwohlfahrt-, Behinderten- und Sozialrecht in der unmittelbaren Landesverwaltung, sowie als Behörde im Katastrophenschutz ( Katastrophenschutzreferent).
  • die Unterstützung der Gemeindebehörden (Bürgermeister) bei der Besorgung der örtliche Aufgaben der Gemeindeverwaltung (Gemeindeautonomie) im Bau- und Raumordnungsrecht durch Sachverständige ( "Bezirksarchitekt" ); häufig sind diese Aufgaben durch eine Delegierungsverordnung auch an die Bezirkshauptmannschaft zu Besorgung als mittelbare Gemeindeverwaltung übertragen worden.

Mitarbeiter

In einer Bezirkshauptmannschaft arbeiten von der Landesregierung bestellte Beamte und Vertragsbedienstete, d.h. Landesbedienstete, je nach Aufgabe und Funktion mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikation, insbesondere

  • Jurist/in (Durchführen der Verfahren, Vollziehung der Verfahrensgesetze, insbesondere von Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG [2])
  • Sachverständige/r (Befunderhebung und Gutachten)
  • Amtsarzt/-Ärztin (medizinische Untersuchungen, Beurteilung von medizinischen Fragen (Sprengelarzt), Entscheidung und Veranlassung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr als Sanitätsbehörde)
  • Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen)

Bezirkshauptmannschaften in Salzburg

Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem Gau ident ist;
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):

Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF [3].

Quelle