: ... wird die [[Richtstätten|Richtstätte Salzburg]] erstmals urkundlich erwähnt
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: ... wird mit den [[Kammerbücher|Kammerbüchern]] begonnen,einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe
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: ... wird mit den [[Kammerbücher|Kammerbüchern]] begonnen, einem Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen der Erzbischöfe