Naturschutzbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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==Zusammensetzung== | ==Zusammensetzung== | ||
Dem Naturschutzbeirat gehören an: | Dem Naturschutzbeirat gehören an: | ||
1. als stimmberechtigte Mitglieder: | 1. als stimmberechtigte Mitglieder: | ||
* das geschäftsordnungsgemäß mit den Angelegenheiten des Naturschutzes betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender; | * das geschäftsordnungsgemäß mit den Angelegenheiten des Naturschutzes betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender; | ||
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* ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg]]; | * ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg]]; | ||
* ein Vertreter der [[Salzburger Landwirtschaftskammer|Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg]]; | * ein Vertreter der [[Salzburger Landwirtschaftskammer|Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg]]; | ||
* ein Vertreter der [[Landarbeiterkammer für Salzburg]]; | * ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft für Salzburg|Landarbeiterkammer für Salzburg]]; | ||
* ein Vertreter des [[Salzburger Gemeindeverband]]es; | * ein Vertreter des [[Salzburger Gemeindeverband]]es; | ||
* ein Vertreter der [[Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes]]; | * ein Vertreter der [[Österreichischer Städtebund, Landesgruppe Salzburg|Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes]]; | ||
* ein Vertreter der [[Salzburger Landesumweltanwaltschaft]]; | * ein Vertreter der [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Salzburger Landesumweltanwaltschaft]]; | ||
* ein Vertreter der [[Salzburger Jägerschaft]]; | * ein Vertreter der [[Salzburger Jägerschaft]]; | ||
* ein Vertreter des [[Landesfischereiverband Salzburg|Landesfischereiverbandes Salzburg]]; | * ein Vertreter des [[Landesfischereiverband Salzburg|Landesfischereiverbandes Salzburg]]; | ||
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* ein Vertreter der jeweils für den Beratungsgegenstand zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ([[Bezirkshauptmannschaft]] oder [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]]); | * ein Vertreter der jeweils für den Beratungsgegenstand zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ([[Bezirkshauptmannschaft]] oder [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]]); | ||
* der jeweils zuständige [[Naturschutzbeauftragte]]. | * der jeweils zuständige [[Naturschutzbeauftragte]]. | ||
Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu entsenden bzw zu bestellen. | Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu entsenden bzw. zu bestellen. | ||
Weiters können den Beratungen des Naturschutzbeirates mit beratender Stimme die je nach dem Beratungsgegenstand erforderlichen Sachverständigen beigezogen werden. | Weiters können den Beratungen des Naturschutzbeirates mit beratender Stimme die je nach dem Beratungsgegenstand erforderlichen Sachverständigen beigezogen werden. | ||