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| + | Er ging aus dem erzbischöflichen Dienstmann hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen aus dem Kreis des Adels und dessen Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleinere Wehrbauten, und die Errichtung eigener Burgen war ihnen grundsätzlich untersagt. Dennoch gab es einzelne Ausnahmegenehmigungen an besonders vertrauenswürdige Ministerialen, wie etwa bei der [[Burgruine Guetrat|Burg Guetrat]] oder der [[Burgruine Wartenfels|Burg Wartenfels]]. | ||
| − | + | Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war gegen Ende des [[14. Jahrhundert]] im Wesentlichen abgeschlossen. Für sämtliche von den Erzbischöfen erworbenen Burgen – sei es durch Kauf, Erbschaft oder gewaltsame Aneignung – galt ein zentraler Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern blieben dauerhaft im unmittelbaren Besitz des [[Erzstift]]s. Die Verwaltung lag zunächst bei Burggrafen, die man später Pfleger nannte. Dieses System sicherte einerseits den dauerhaften Erhalt der Burgen und band andererseits den Landadel durch das besondere Dienstverhältnis des Pflegers eng an den Erzbischof. | |
| − | + | Im Spät[[mittelalter]] entwickelte sich die Stellung des erzbischöflichen Pflegers zu einem der angesehensten Ämter im Erzstift Salzburg. Angehörige der ältesten und einflussreichsten Familien stellten die Burggrafen und Pfleger und fungierten damit als landesfürstliche Beamte. Das Pflegeramt war ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem frühmodernen Beamtenstaat. Die Rechte und Pflichten der Pfleger waren in den sogenannten "Pflegschaftsreversen" festgelegt, die sie bei ihrer Amtseinsetzung erhielten. Diese Urkunden, die bereits im [[13. Jahrhundert]] bezeugt sind, entsprachen inhaltlich dem Salzburger Dienstrecht und regelten detailliert die Verwaltungs-, Gerichts- und Militärpflichten der Pfleger. | |
| − | + | Mit der zunehmenden Territorialisierung des Erzstifts übernahmen die Pfleger nicht nur die Aufsicht über die Burg und das zugehörige Amt, sondern auch zentrale Aufgaben der Landesverwaltung: die Einhebung von Abgaben, die niedere Gerichtsbarkeit, die Organisation des Aufgebotes zur Landesverteidigung sowie die Aufsicht über Märkte, Wege und Mauten. Damit bildeten sie das Rückgrat der erzbischöflichen Herrschaftsausübung im Land Salzburg. | |
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Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem: | Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem: | ||
* Einhebung von Maut oder Zöllen | * Einhebung von Maut oder Zöllen | ||
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* Einhebung von Abgaben | * Einhebung von Abgaben | ||
* Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes | * Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes | ||
| − | ==Quellen== | + | == Pfleger (Auswahl) == |
| + | * Liste der [[Pfleger des Pfleggerichts Laufen]] | ||
| + | * Liste der [[Pfleger des Pfleggerichts Mattsee]] | ||
| + | * [[Anton Sauter (Pfleger)|Anton Sauter]], [[Pfleger des Pfleggerichts Werfen]] | ||
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| + | ==Quellen und Literatur== | ||
| + | * [[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]; [[Hans Spatzenegger|Spatzenegger, Hans]] (Hg.): "Geschichte Salzburgs", drei Bände mit detaillierten Abschnitten zu Pflegämtern, Landesverwaltung, Burghut und landesfürstlichen Amtsträgern | ||
| + | * [[Gerhard Ammerer|Ammerer, Gerhard]]: "Die Verwaltung des Erzstifts Salzburg" mit Darstellung der Ämterstruktur, inkl. Pfleger, Burggrafen, Pfleggerichte. | ||
| + | * Ammerer, Gerhard; Bruckmüller, Ernst (Hg.): "Österreichische Verwaltungsgeschichte. Überblick über Pflegämter im frühneuzeitlichen Österreich." | ||
| + | * Hoffmann, Alfred: "Die Pflegämter des Erzstifts Salzburg" | ||
{{Quelle 900 Jahre Festung Hohensalzburg}} | {{Quelle 900 Jahre Festung Hohensalzburg}} | ||
| − | * | + | * [[SALZBURGWIKI]]-Artikel [[Hintersee (Ort)]] |
| + | * Lexikon des Mittelalters – Stichwort Pfleger, Vogt, Burggraf | ||
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2026, 14:38 Uhr
Der Pfleger war als Leiter eines Pflegegerichts Beamter des Erzbischofs. Er hatte die Aufgabe, Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Geschichte
Er ging aus dem erzbischöflichen Dienstmann hervor. Ein Dienstmann wurde als Burggraf auf den von den Erzbischöfen erworbenen Burgen aus dem Kreis des Adels und dessen Gefolgsleuten eingesetzt. Sie verfügten meist nur über kleinere Wehrbauten, und die Errichtung eigener Burgen war ihnen grundsätzlich untersagt. Dennoch gab es einzelne Ausnahmegenehmigungen an besonders vertrauenswürdige Ministerialen, wie etwa bei der Burg Guetrat oder der Burg Wartenfels.
Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war gegen Ende des 14. Jahrhundert im Wesentlichen abgeschlossen. Für sämtliche von den Erzbischöfen erworbenen Burgen – sei es durch Kauf, Erbschaft oder gewaltsame Aneignung – galt ein zentraler Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern blieben dauerhaft im unmittelbaren Besitz des Erzstifts. Die Verwaltung lag zunächst bei Burggrafen, die man später Pfleger nannte. Dieses System sicherte einerseits den dauerhaften Erhalt der Burgen und band andererseits den Landadel durch das besondere Dienstverhältnis des Pflegers eng an den Erzbischof.
Im Spätmittelalter entwickelte sich die Stellung des erzbischöflichen Pflegers zu einem der angesehensten Ämter im Erzstift Salzburg. Angehörige der ältesten und einflussreichsten Familien stellten die Burggrafen und Pfleger und fungierten damit als landesfürstliche Beamte. Das Pflegeramt war ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem frühmodernen Beamtenstaat. Die Rechte und Pflichten der Pfleger waren in den sogenannten "Pflegschaftsreversen" festgelegt, die sie bei ihrer Amtseinsetzung erhielten. Diese Urkunden, die bereits im 13. Jahrhundert bezeugt sind, entsprachen inhaltlich dem Salzburger Dienstrecht und regelten detailliert die Verwaltungs-, Gerichts- und Militärpflichten der Pfleger.
Mit der zunehmenden Territorialisierung des Erzstifts übernahmen die Pfleger nicht nur die Aufsicht über die Burg und das zugehörige Amt, sondern auch zentrale Aufgaben der Landesverwaltung: die Einhebung von Abgaben, die niedere Gerichtsbarkeit, die Organisation des Aufgebotes zur Landesverteidigung sowie die Aufsicht über Märkte, Wege und Mauten. Damit bildeten sie das Rückgrat der erzbischöflichen Herrschaftsausübung im Land Salzburg.
Aufgaben
Zu den Aufgaben eines Pflegers zählten unter anderem:
- Einhebung von Maut oder Zöllen
- Einsetzung eines Marktrichters
- Einhebung von Abgaben
- Führung des zur Landesverteidigung einberufenen Aufgebotes
Pfleger (Auswahl)
- Liste der Pfleger des Pfleggerichts Laufen
- Liste der Pfleger des Pfleggerichts Mattsee
- Anton Sauter, Pfleger des Pfleggerichts Werfen
Quellen und Literatur
- Dopsch, Heinz; Spatzenegger, Hans (Hg.): "Geschichte Salzburgs", drei Bände mit detaillierten Abschnitten zu Pflegämtern, Landesverwaltung, Burghut und landesfürstlichen Amtsträgern
- Ammerer, Gerhard: "Die Verwaltung des Erzstifts Salzburg" mit Darstellung der Ämterstruktur, inkl. Pfleger, Burggrafen, Pfleggerichte.
- Ammerer, Gerhard; Bruckmüller, Ernst (Hg.): "Österreichische Verwaltungsgeschichte. Überblick über Pflegämter im frühneuzeitlichen Österreich."
- Hoffmann, Alfred: "Die Pflegämter des Erzstifts Salzburg"
- Zwink, Eberhard (Hrsg.), Autoren: Dopsch, Heinz; Heger, Norbert; Heinisch, Reinhard Rudolf; Schlegel, Richard; Schlegel, Walter; Wagner, Franz; Walterskirchen, Gerhard und Zaisberger, Friederike: 900 Jahre Festung Hohensalzburg, Landesfest 4. bis 12. Juni 1977, Schriftenreihe des Landespressebüros, Salzburg 1977
- SALZBURGWIKI-Artikel Hintersee (Ort)
- Lexikon des Mittelalters – Stichwort Pfleger, Vogt, Burggraf