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| | In den letzten Jahrzehnten des [[20. Jahrhundert]]s musste sich die heimische Wassertierwelt gegen immer massivere Beeinträchtigungen unterschiedlichen Ursprungs behaupten. Menschliche Einflussnahmen erfolgten durch Gewässerregulierungen, durch den Betrieb von [[Wasserkraftwerke]]n und Staustufen oder das Einleiten von Abwässern. Daneben trat vermehrt tierische Konkurrenz durch anpassungsfähige, nicht heimische Fischarten (zB die [[Regenbogenforelle]]) auf und natürliche Fressfeinde – wie der [[Graureiher]] und der [[Kormoran]] – stellten neben der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Gewässer hohe Anforderungen an das Reproduktions- und Regenerationspotential der heimischen [[Fische]], [[Krebse]] und [[Muscheln]]. | | In den letzten Jahrzehnten des [[20. Jahrhundert]]s musste sich die heimische Wassertierwelt gegen immer massivere Beeinträchtigungen unterschiedlichen Ursprungs behaupten. Menschliche Einflussnahmen erfolgten durch Gewässerregulierungen, durch den Betrieb von [[Wasserkraftwerke]]n und Staustufen oder das Einleiten von Abwässern. Daneben trat vermehrt tierische Konkurrenz durch anpassungsfähige, nicht heimische Fischarten (zB die [[Regenbogenforelle]]) auf und natürliche Fressfeinde – wie der [[Graureiher]] und der [[Kormoran]] – stellten neben der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Gewässer hohe Anforderungen an das Reproduktions- und Regenerationspotential der heimischen [[Fische]], [[Krebse]] und [[Muscheln]]. |
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| − | Das Fischereigesetz 1969 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1970&page=19&size=45 Österreichische Nationalbibliothek / ALEX / Historische Rechts- und Gesetzestexte Online]</ref> trug diesen geänderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. In Zusammenarbeit mit dem [[Landesfischereiverband Salzburg]] wurde daher das neue Fischereigesetz 2002 ausgearbeitet, das die ökologischen Voraussetzungen stärker einbezieht und den Schutz der Fischwässer vor übermäßiger Ausbeutung dadurch bewirken soll, dass einer verantwortungsvollen fischereiwirtschaftlichen Nutzung noch mehr rechtliche Bedeutung beigemessen wird als zuvor. | + | Das Fischereigesetz 1969<ref>Salzburger Fischereigesetz 1969, [[LGBl]] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1970&page=19&size=45 Nr 15/1969], in der [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000192&FassungVom=2002-12-31 Fassung von 2002]</ref> trug diesen geänderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. In Zusammenarbeit mit dem [[Landesfischereiverband Salzburg]] wurde daher das neue Fischereigesetz 2002 ausgearbeitet, das die ökologischen Voraussetzungen stärker einbezieht und den Schutz der Fischwässer vor übermäßiger Ausbeutung dadurch bewirken soll, dass einer verantwortungsvollen fischereiwirtschaftlichen Nutzung noch mehr rechtliche Bedeutung beigemessen wird als zuvor. |
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| − | Das Fischereigesetz 2002 <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000203 Gesetz vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), StF: [[LGBl]] Nr 81/2002]</ref> verfolgt darüber hinaus insbesondere auch das Ziel, den landes- und bundesweiten Bestrebungen nach Strukturreformen und dem allgemeinen Ruf nach Entlastung der Verwaltungsbehörden soll durch Auslagerung von Aufgaben an den Landesfischereiverband als Körperschaft öffentlichen Rechts Rechnung getragen werden. Gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird besonders darauf geachtet, den Vollzugsaufwand für die betroffenen Behörden möglichst gering zu halten. Im Sinne einer Entlastung der Gesetzesadressaten wurde die bisherige Teichfischerkarte abgeschafft und die für die Gastfischerkarten eingehobene Verwaltungsabgabe durch eine einfache zu berechnende und einzuhebende Fischereiabgabe ersetzt. | + | Das Fischereigesetz 2002<ref>Gesetz vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl Nr 81/2002, in der [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000203 aktuellen Fassung]</ref> verfolgt darüber hinaus insbesondere auch das Ziel, den landes- und bundesweiten Bestrebungen nach Strukturreformen und dem allgemeinen Ruf nach Entlastung der Verwaltungsbehörden durch Auslagerung von Aufgaben an den Landesfischereiverband als Körperschaft öffentlichen Rechts Rechnung zu tragen. Gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird besonders darauf geachtet, den Vollzugsaufwand für die betroffenen Behörden möglichst gering zu halten. Im Sinne einer Entlastung der Gesetzesadressaten wurde die bisherige Teichfischerkarte abgeschafft und die für die Gastfischerkarten eingehobene Verwaltungsabgabe durch eine einfache zu berechnende und einzuhebende Fischereiabgabe ersetzt. |
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| | === Wassertiere === | | === Wassertiere === |
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| | *** [[Huchen]] (''Hucho hucho'' (L.)) | | *** [[Huchen]] (''Hucho hucho'' (L.)) |
| | *** [[Seeforelle]] (''Salmo trutta lacustris'' L.) | | *** [[Seeforelle]] (''Salmo trutta lacustris'' L.) |
| − | *** [[Seesaibling]] (''Salvelinus umbla (''L.)) | + | *** [[Seesaibling]] (''Salvelinus umbla'' (L.)) |
| | ** Familie [[Renke]]n (''Coregonidae''): | | ** Familie [[Renke]]n (''Coregonidae''): |
| − | ***Formenkreis Renken (''Coregonus sp. '') | + | ***Formenkreis Renken (''Coregonus sp.'') |
| | *** [[Maräne]] (''Coregonus lavaretus''-Formenkreis) | | *** [[Maräne]] (''Coregonus lavaretus''-Formenkreis) |
| | ** Familie Äschen (''Thymallidae''): | | ** Familie Äschen (''Thymallidae''): |
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| | Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss. | | Die Errichtung oder Änderung von Fischteichen bedarf der Bewilligung der Behörde, wobei die Voraussetzung für einen gesunden Wassertierbestand gegeben sein muss. |
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| − | Im Rahmen der Bewirtschaftung von Fischwässern kann Fisch- und Krebszucht betrieben werden. Voraussetzung sind erforderliche Einrichtungen wie Teiche und Becken, Absatzbecken oder sonstigen Einrichtungen zur Reinigung des Ablaufwassers und sonstiger erforderlicher Betriebsmittel. Ebenso hat die Wasserversorgung nach fischereiwirtschaftlichen Erkenntnissen ausreichend zu sein und darf keine Beeinträchtigung anderer Fischwässer zu erwarten sein. | + | Im Rahmen der Bewirtschaftung von Fischwässern kann Fisch- und Krebszucht betrieben werden. Voraussetzung sind erforderliche Einrichtungen wie Teiche und Becken, Absatzbecken oder sonstige Einrichtungen zur Reinigung des Ablaufwassers und sonstiger erforderlicher Betriebsmittel. Ebenso hat die Wasserversorgung nach fischereiwirtschaftlichen Erkenntnissen ausreichend zu sein und darf keine Beeinträchtigung anderer Fischwässer zu erwarten sein. |
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| | Alle Fischwässer werden von behördlich bestellten Fischereischutzorganen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. | | Alle Fischwässer werden von behördlich bestellten Fischereischutzorganen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. |
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| | * [http://www.fischereiverband.at Landesfischereiverband Salzburg] | | * [http://www.fischereiverband.at Landesfischereiverband Salzburg] |
| | * [[Salzburger Landesrecht]], [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&BundeslandDefault=Salzburg&Index=7&VonParagraf=0&BisParagraf=&Typ=&ResultPageSize=100 Indexgruppe 7: Jagd und Fischerei] | | * [[Salzburger Landesrecht]], [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&BundeslandDefault=Salzburg&Index=7&VonParagraf=0&BisParagraf=&Typ=&ResultPageSize=100 Indexgruppe 7: Jagd und Fischerei] |
| − | ** [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000203 Salzburger Fischereigesetz / Rechtsinformationssystem / '''Geltende Fasssung'''] | + | ** [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000203 Salzburger Fischereigesetz / Rechtsinformationssystem / Geltende Fassung] |
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| | == Fußnoten == | | == Fußnoten == |
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| + | <references/> |
| | [[Kategorie:Landwirtschaft|!]] | | [[Kategorie:Landwirtschaft|!]] |
| | [[Kategorie:Wirtschaft]] | | [[Kategorie:Wirtschaft]] |
| | [[Kategorie:Fauna]] | | [[Kategorie:Fauna]] |