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Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen. Dieses Recht ist im Gegensatz zum [[Jagd#Jagdrecht|Jagdrecht]] ein selbständiges, nicht mit Grund und Boden oder mit dem Eigentum am Gewässer verbundenes dingliches Recht.
 
Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen. Dieses Recht ist im Gegensatz zum [[Jagd#Jagdrecht|Jagdrecht]] ein selbständiges, nicht mit Grund und Boden oder mit dem Eigentum am Gewässer verbundenes dingliches Recht.
 
=== Fischereigesetz ===
 
=== Fischereigesetz ===
In den letzten Jahrzehnten des [[20. Jahrhundert]]s musste sich die heimische Wassertierwelt gegen immer massivere Beeinträchtigungen unterschiedlichen Ursprungs behaupten. Menschliche Einflussnahmen erfolgten durch Gewässerregulierungen, durch den Betrieb von [[Wasserkraftwerke]]n und Staustufen oder das Einleiten von Abwässern. Daneben trat vermehrt tierische Konkurrenz durch anpassungsfähige, nicht heimische Fischarten (zB die [[Regenbogenforelle]]) auf und natürliche Feinde – wie der [[Graureiher]] und der Kormoran – stellten neben der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Gewässer hohe Anforderungen an das Reproduktions- und Regenerationspotential der heimischen [[Fische]], [[Krebse]] und [[Muscheln]].
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In den letzten Jahrzehnten des [[20. Jahrhundert]]s musste sich die heimische Wassertierwelt gegen immer massivere Beeinträchtigungen unterschiedlichen Ursprungs behaupten. Menschliche Einflussnahmen erfolgten durch Gewässerregulierungen, durch den Betrieb von [[Wasserkraftwerke]]n und Staustufen oder das Einleiten von Abwässern. Daneben trat vermehrt tierische Konkurrenz durch anpassungsfähige, nicht heimische Fischarten (zB die [[Regenbogenforelle]]) auf und natürliche Fressfeinde – wie der [[Graureiher]] und der Kormoran – stellten neben der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Gewässer hohe Anforderungen an das Reproduktions- und Regenerationspotential der heimischen [[Fische]], [[Krebse]] und [[Muscheln]].
    
Das Fischereigesetz 1969 trug diesen geänderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. In Zusammenarbeit mit dem [[Landesfischereiverband Salzburg]] wurde daher das neue Fischereigesetz 2002 ausgearbeitet, das die ökologischen Voraussetzungen stärker einbezieht und den Schutz der Fischwässer vor übermäßiger Ausbeutung dadurch bewirken soll, dass einer verantwortungsvollen fischereiwirtschaftlichen Nutzung noch mehr rechtliche Bedeutung beigemessen wird als zuvor.
 
Das Fischereigesetz 1969 trug diesen geänderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. In Zusammenarbeit mit dem [[Landesfischereiverband Salzburg]] wurde daher das neue Fischereigesetz 2002 ausgearbeitet, das die ökologischen Voraussetzungen stärker einbezieht und den Schutz der Fischwässer vor übermäßiger Ausbeutung dadurch bewirken soll, dass einer verantwortungsvollen fischereiwirtschaftlichen Nutzung noch mehr rechtliche Bedeutung beigemessen wird als zuvor.
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