Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen. Dieses Recht ist im Gegensatz zum [[Jagd#Jagdrecht|Jagdrecht]] ein selbständiges, nicht mit Grund und Boden oder mit dem Eigentum am Gewässer verbundenes dingliches Recht. | Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen. Dieses Recht ist im Gegensatz zum [[Jagd#Jagdrecht|Jagdrecht]] ein selbständiges, nicht mit Grund und Boden oder mit dem Eigentum am Gewässer verbundenes dingliches Recht. |